VGH Betriebliche Altersvorsorge - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Die betriebliche Altersversorge unterscheidet sich von Sparvorgängen im Bereich der privaten Vorsorge in erster Linie dadurch, das immer seitens des Arbeitgebers eine Versorgung zugesagt wird, die eines der biometrischen Risiken Tod, Alter, Invalidität absichert.
Die Leistung ist abhängig vom Eintritt dieses Risikos und der Beendigung des Berufslebens. Bei einer privaten Vorsorge kann diese Versorgungsleistung neben dem Sparvorgang freiwillig gewählt werden. Eine betriebliche Altersversorge gründet auf einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemacht wurde.
Die Attraktivität die für eine betriebliche Altersvorsorge spricht, gegenüber der privaten Vorsorge wird durch folgende Faktoren bestimmt:
günstigere Bedingungen durch den Abschluss von Rahmen- oder Gruppenverträgen
es können bereits seit 2002 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, seit 01.01.2005 zzgl. 1.800 EUR, steuerfrei eingesetzt werden
Möglichkeit der Einsparung von Beiträgen zur Sozialversicherung
steuerliche Bedingungen während der Anspar- und der Leistungsphase
Renditestarke Anlagemöglichkeit im Pensionsfonds
Aufgrund der unterschiedlichen individuellen Situation unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorge, die vielfach tarifvertraglich ohne weiteren Entscheidungsspielraum geregelt sein werden, bedarf es einer genauen Analyse, welche Art der Förderung vom einzelnen Arbeitnehmer angestrebt werden sollte.
Angesammelte Ansprüche durch betriebliche Altersversorge stehen grundsätzlich nur im Versorgungsfall zur Verfügung. Während der Laufzeit kann darüber nicht verfügt werden. Beim Wechsel des Arbeitgebers können die bereits erworbenen Ansprüche gemäß § 3 Abs.1 BetrAVG seit 01.01.2005 nur in äußerst geringem Maße abgefunden werden. Abfindungen betriebstreuer Arbeitnehmer, also ohne Wechsel des Arbeitgebers, sind allerdings möglich.
Die Rentabilität der betrieblichen Altersversorge ist abhängig von den einzelnen Durchführungswegen und den zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich gilt, dass Durchführungswege, die durch Versicherungen hinterlegt sind, Renditen erzielen werden, die den Renditen der Versicherungsgruppen der deutschen oder auch britischen Versicherer entsprechen.
Durchführungswege wie z.B. Pensionsfonds, die stärker in Aktien investieren können, werden langfristig höhere Renditen erreichen können. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Anlagemöglichkeit nicht zu sehr durch die noch nicht vorhandenen Verordnungen seitens des Bundesaufsichtsamtes eingeschränkt werden.
Die begrenzten finanziellen Möglichkeiten jedes Arbeitnehmers können alternativ oder gleichzeitig für die private oder die betriebliche Altersvorsorge unter Ausnutzung von besonderer Förderung genutzt werden. Bei einem Vergleich sollte von den effektiv eingesetzten Eigenmitteln ausgegangen werden, die zu einem zu berechnenden Kapitalvermögen führen.
Entscheidungskriterium bei der Gegenüberstellung von nicht geförderten Produkten und dem angebotenen Durchführungsweg welche für die betriebliche Altersversorge sprechen sind dann:
Renditeunterschiede
Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Steuerliche Behandlung in der Leistungsphase
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der VGH Betriebliche Altersvorsorge mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
VGH Betriebliche Altersvorsorge - Tipps und Infos
Kern des Alterseinkünftegesetzes, das zum 1.1.2005 in Kraft trat, ist die nachgelagerte Besteuerung. Hierbei bleiben die Beiträge im Zeitpunkt der Zahlung
bis zu den Höchstgrenzen der einzelnen Durchführungswege steuerfrei. Im Alter, also in der Auszahlungsphase, werden die Rentenzahlungen in voller Höhe unter
Berücksichtigung von Freibeträgen der Einkommensteuer unterworfen. Bei vorgelagert versteuerten Rentenleistungen durch die Betriebliche Altersvorsorge wurde der sog. Ertragsanteil deutlich
abgesenkt, es gilt: Je später der Beginn der Rente, desto niedriger der Anteil, der versteuert werden muss.
Da das BetrAVG dieses echte Beitragsprimat jedoch noch nicht vorsieht, wurde lange Zeit lediglich in der Direktversicherung eine solche Vereinbarung
getroffen, bei der viele Versorgungspläne für die Betriebliche Altersvorsorge von einem im Rahmen der pauschalierungsfähigen Höchstbeträge nach § 40b EStG auf einem sog. Beitragsgruppenplan
basieren. Hier ist der Arbeitgeber in Abhängigkeit von Gehaltsgruppen oder untergliedert nach Tätigkeitsbereichen wie z. B. Vorstand, Geschäftsführung,
Direktorium, Abteilungsleiter, Prokuristen, außertarifliche Mitarbeiter.
Die Leistungen aus der Basisversorgung (Schicht 1) und damit auch der Basisrente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Die volle Besteuerung der
Leistungen erfolgt erst ab 2040; der Einstieg wurde 2005 mit 50 Prozent Besteuerungsanteil gelegt. Bis 2025 wird im Gegenzug die Abzugsfähigkeit der sog.
Aufwendungen für die VGH Betriebliche Altersvorsorge auf 100 Prozent gesteigert. Spätestens ab 2040 werden alle Renten auch aus die Betriebliche Altersvorsorge (ebenso wie Renten aus der Gesetzlichen
Rentenversicherung, und der landwirtschaftlichen Alterskasse) voll versteuert.
Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, die Höhe der Entgeltumwandlung von Jahr zu Jahr bis zu maximal 4 Prozent der jeweiligen BBMG zu wählen. Seit
dem 1.1.2005 besteht die Möglichkeit, zusätzlich zu den 4 Prozent weitere 1.800 EUR umzuwandeln, vorausgesetzt, es wurden zuvor keine Beiträge nach § 40b
EStG pauschalversteuert eingebracht. Es tritt die sofortige Unverfallbarkeit gemäß § 1b Abs. 5 BetrAVG bei Entgeltumwandlung ein. Diese sofortige
Unverfallbarkeit führt für die Betriebliche Altersvorsorge bei Entgeltumwandlung ab dem 1.1.2002 zu einem sofortigen gesetzlichen Insolvenzschutz.
Die Beiträge zu einem zertifizierten VGH Betriebliche Altersvorsorge Vertrag können über einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden.
Die Berücksichtigung ist möglich bis zu folgenden Beträgen in den Veranlagungszeiträumen seit 2008: bis zu 2.100 EUR. Hat der Altersvorsorgesparer Zulagen
zu seinem Vertrag erhalten, prüft das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung, ob der Sonderausgabenabzug zu einer höheren Ersparnis als die Zulagen führt
und berücksichtigt diese dann. Anderenfalls bleibt es bei den Zulagen, ein Sonderausgabenabzug erfolgt dann nicht.
Ein entscheidendes Hemmnis für die Verbreitung dieser Förderform der Riesterprodukte war das umständliche und nicht gerade kundenfreundliche Beantragungsverfahren
für die Zulagen. Mit dem AltEinkG wurde 2005 die entscheidende Kehrtwendung eingeleitet. Das jährliche Antragsstellungsverfahren wurde durch einen
einmaligen Dauerzulageantrag abgelöst. Der Dauerzulagenantrag für die wird von einer Informationspflicht des Anbieters begleitet, die für die Ermittlung und
Überprüfung des Zulagenantrags erforderlichen Daten zu erfassen.
Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebliche Altersvorsorge
Für den Arbeitnehmer ist sie natürlich sehr attraktiv, da sie die Versorgungslücke zwischen dem zuletzt bezogenen Einkommen vor dem Ruhestand und den
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auffüllt. Dabei kann die Betriebliche Altersvorsorge auf die nach einem bestimmten Leistungsschema zu
berechnende Betriebsrente angerechnet werden, oder aber die Gesamtversorgung aus Betriebsrente und gesetzlicher Rente wird auf einen bestimmten Prozentsatz
limitiert, z. B. 70 oder 75 Prozent des letzten Brutto- oder Nettogehaltes.
Unter einer Aufbauversicherung versteht man eine Todesfallversicherung bzw. langfristige gemischte Versicherung mit der vertraglich zugestandenen
Möglichkeit, neben den regulären Prämien einmal oder mehrmals Sonderzahlungen zu leisten, um dadurch einen früheren Ablauf der Versicherung bei
gleichbleibender Versicherungssumme herbeizuführen. Auf diese Weise wird auf der Grundlage der anfänglichen Todesfallversicherung durch die Sonderzahlungen
eine z.B. bereits im Alter von 65 fällige Versicherung und damit eine VGH Betriebliche Altersvorsorge betrieben.
Die Tilgungsleistungen werden dann so behandelt wie Beiträge für einen Riester-Vertrag. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass der aus dem Riestervertrag
entnommene Betrag (der sog. Betriebliche Altersvorsorge Eigenheimbetrag) und die geförderten Tilgungsleistungen sowie die dafür gewährten Zulagen vom Vertragsanbieter
auf einem sog. Wohnförderkonto festgehalten und jährlich fiktiv mit 2 Prozent verzinst werden. Auf dem Wohnriester Förderkonto müssen die vormals
entnommene Summe, über die Jahre verzinst, und die anschließend erfolgenden Sparleistungen seitens des Anbieters erfasst werden.
Bis in die 90er Jahre hinein war die Leistungszusage die Standard Zusageform für eine Betriebliche Altersvorsorge. Ein 40-jähriger Mitarbeiter hat in 2006 eine Versorgungsregelung erhalten,
nach der er für jedes volle Dienstjahr eine Versorgungsanwartschaft auf eine monatliche Rente in Höhe von 0,5 Prozent des ruhegeldfähigen Einkommens erwirbt.
Mit dem 65. Lebensjahr hat er dann einen Anspruch auf 0,5 Prozent × 25 Dienstjahre = 12,5 Prozent des letzten durchschnittlichen ruhegeldfähigen Einkommens
vor Eintritt des Versorgungsfalles. Lag dieses bei 4.000 EUR, so kann er mit einer Rente von 12,5 Prozent × 4.000 = 500 EUR rechnen.
Je stärker die Arbeitgeber mit Anreizen und Bonusregelungen unterstützend tätig werden, umso eher ist eine umfassende Beteiligung der Arbeitnehmer zu
erreichen. Viele Beispiele aus der Praxis belegen dies. Es bedarf entsprechender Anreize, um die Mitarbeiter zu finanziellen Aufwendungen zu motivieren, die
sie ansonsten aufgrund knapper Haushaltslage zurückstellen oder vollständig ablehnen würden. Allerdings wären einige Rahmenbedingungen zu setzen, die den
Erfolg der Betriebliche Altersvorsorge erst ermöglichen würden.
Das Hauptproblem dabei ist nicht einmal, möglichst gute Rentenfonds hierfür zu finden, sondern vor allem der Fiskus. Übersteigen die Zinserträge den
Sparerfreibetrag für die VGH Betriebliche Altersvorsorge (Ehepaare: 1.500 EUR; Alleinstehende: 750 EUR), so fließt ein nicht unerheblicher Teil davon ans Finanzamt. Gerade deswegen war und ist
eine Fonds Police im Prinzip eine interessante Alternative zum Investmentfonds-Sparplan bei einer Bank oder Fondsgesellschaft. Dieses Privileg wird nach
Einführung der Abgeltungsteuer (Anfang 2009) gerade für die Aktienanlage besonders wertvoll.
VGH Betriebliche Altersvorsorge - Empfehlungen und Tipps
Die Betriebliche Altersvorsorge gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die VGH Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der VGH Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "VGH Betriebliche Altersvorsorge" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Betriebliche Altersvorsorge zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Victoria Betriebliche Altersvorsorge finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die VGH Betriebliche Altersvorsorge mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.