Württembergische Betriebliche Altersvorsorge - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Die betriebliche Altersversorge unterscheidet sich von Sparvorgängen im Bereich der privaten Vorsorge in erster Linie dadurch, das immer seitens des Arbeitgebers eine Versorgung zugesagt wird, die eines der biometrischen Risiken Tod, Alter, Invalidität absichert.
Die Leistung ist abhängig vom Eintritt dieses Risikos und der Beendigung des Berufslebens. Bei einer privaten Vorsorge kann diese Versorgungsleistung neben dem Sparvorgang freiwillig gewählt werden. Eine betriebliche Altersversorge gründet auf einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemacht wurde.
Die Attraktivität die für eine betriebliche Altersvorsorge spricht, gegenüber der privaten Vorsorge wird durch folgende Faktoren bestimmt:
günstigere Bedingungen durch den Abschluss von Rahmen- oder Gruppenverträgen
es können bereits seit 2002 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, seit 01.01.2005 zzgl. 1.800 EUR, steuerfrei eingesetzt werden
Möglichkeit der Einsparung von Beiträgen zur Sozialversicherung
steuerliche Bedingungen während der Anspar- und der Leistungsphase
Renditestarke Anlagemöglichkeit im Pensionsfonds
Aufgrund der unterschiedlichen individuellen Situation unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorge, die vielfach tarifvertraglich ohne weiteren Entscheidungsspielraum geregelt sein werden, bedarf es einer genauen Analyse, welche Art der Förderung vom einzelnen Arbeitnehmer angestrebt werden sollte.
Angesammelte Ansprüche durch betriebliche Altersversorge stehen grundsätzlich nur im Versorgungsfall zur Verfügung. Während der Laufzeit kann darüber nicht verfügt werden. Beim Wechsel des Arbeitgebers können die bereits erworbenen Ansprüche gemäß § 3 Abs.1 BetrAVG seit 01.01.2005 nur in äußerst geringem Maße abgefunden werden. Abfindungen betriebstreuer Arbeitnehmer, also ohne Wechsel des Arbeitgebers, sind allerdings möglich.
Die Rentabilität der betrieblichen Altersversorge ist abhängig von den einzelnen Durchführungswegen und den zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich gilt, dass Durchführungswege, die durch Versicherungen hinterlegt sind, Renditen erzielen werden, die den Renditen der Versicherungsgruppen der deutschen oder auch britischen Versicherer entsprechen.
Durchführungswege wie z.B. Pensionsfonds, die stärker in Aktien investieren können, werden langfristig höhere Renditen erreichen können. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Anlagemöglichkeit nicht zu sehr durch die noch nicht vorhandenen Verordnungen seitens des Bundesaufsichtsamtes eingeschränkt werden.
Die begrenzten finanziellen Möglichkeiten jedes Arbeitnehmers können alternativ oder gleichzeitig für die private oder die betriebliche Altersvorsorge unter Ausnutzung von besonderer Förderung genutzt werden. Bei einem Vergleich sollte von den effektiv eingesetzten Eigenmitteln ausgegangen werden, die zu einem zu berechnenden Kapitalvermögen führen.
Entscheidungskriterium bei der Gegenüberstellung von nicht geförderten Produkten und dem angebotenen Durchführungsweg welche für die betriebliche Altersversorge sprechen sind dann:
Renditeunterschiede
Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Steuerliche Behandlung in der Leistungsphase
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Württembergische Betriebliche Altersvorsorge - Tipps und Infos
Diese Versorgungslücken sind u. a. durch Maßnahmen in den Rentenreformplänen sowie jüngsten Regelungen zur Sicherung der Liquidität der gesetzlichen
Rentenversicherung mit den Eingriffen in das Leistungsniveau weiter gestiegen. Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen für die Betriebliche Altersvorsorge ist das
regelmäßige Erreichen einer bestimmten Altersgrenze. Hier wird derzeit meist das 65. Lebensjahr zu berücksichtigen sein, nach den Plänen der Bundesregierung
sogar das 67. Lebensjahr.
Ein typisches Versorgungsszenario in Deutschland: Der Versorger der Familie, meist der Mann, hat zu aktiven Berufszeiten, meist zur Zeit der Familiengründung,
eine Betriebliche Altersvorsorge oder eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Idealerweise waren diese so bemessen, dass eine Versorgungslücke im Alter
und/oder die Versorgung Hinterbliebener sichergestellt waren. Was aber meist vergessen wurde, ist eine ausreichende Versorgung des Partners/der Partnerin,
die oder der ohnehin durch Erziehungszeiten oder Teilzeittätigkeit schlechter abgesichert ist.
Nach über zweijährigen Verhandlungen der Koalition wurde das Wohneigentum im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes in die staatlich geförderte Württembergische Betriebliche Altersvorsorge
integriert. Die letzte Hürde wurde am 4.7.2008 durch die Bundesratszustimmung genommen. Dieser Beitrag gibt Ihnen stichwortartig einen Überblick über die
wichtigsten Punkte der neuen Wohn-Riester-Förderung. Im Gegenzug zum Wegfall der Eigenheimzulage wurde im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 verankert, das
selbst genutzte Wohneigentum besser in die geförderte Betriebliche Altersvorsorge zu integrieren.
Das Betriebsrentengesetz hat mit seinen Bestimmungen lediglich für erteilte Versorgungsversprechen einen gesetzlichen Mindeststandard in § 17 Abs. 3 BetrAVG
geregelt. Es besteht somit weder eine Verpflichtung zur Gewährung Betriebliche Altersvorsorge, noch ein über die allgemeinen arbeitsrechtlichen
Rahmenbedingungen hinausgehender gesetzlicher Zwang hinsichtlich der materiellen Ausgestaltung. Die Gestaltung der Betriebliche Altersvorsorge hängt somit maßgeblich von den
individuellen Zielvorstellungen des jeweiligen Arbeitgebers ab.
Bei Überschreiten der Höchstgrenze muss die Württembergische Betriebliche Altersvorsorge gekündigt werden, sofern der Rückkaufswert nicht mehr als 10 Prozent unter den eingezahlten
Beiträgen liegt. Für die Verwertung gelten folgende Freibeträge, Vermögensfreibetrag: Es kann ein grundsätzlicher Vermögensfreibetrag in Höhe von 4.100 EUR
zuzüglich weiterer 200 EUR pro vollendetem Lebensjahr des Antragstellers gewährt werden, maximal 13.000 EUR pro Person. Personen, die vor 1948 geboren sind,
können 250 EUR pro Lebensjahr und eine Maximalgrenze von 33.800 EUR in Anspruch nehmen.
Basisrente heißt die seit 2005 am Markt angebotene, private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG. Sie richtet
sich primär an Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Rentner und Arbeitnehmer. Die Finanzverwaltung prüft die Einhaltung der steuerlichen Voraussetzungen,
ob der steuerliche Abzug der Beiträge für die Betriebliche Altersvorsorge gerechtfertigt ist. Sie verlangt vom Steuerpflichtigen entsprechende Versicherungs- oder Vertragsunterlagen. Für
Senioren ergibt sich bei einem Einmalbeitrag in Höhe von 20.000 EUR p.a. ein beachtlicher Steuervorteil.
Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebliche Altersvorsorge
Wenn sich ein Unternehmen mit der Gestaltung eines Versorgungskonzeptes beschäftigt, sollte es ganz bewusst die sehr langfristigen Auswirkungen auf die
finanzielle Situation in Form von bilanziellen Auswirkungen, Liquiditätsabfluss, Finanzplanung, langfristiger Finanzierbarkeit etc. berücksichtigen. Es ist
immer eine Abstimmung ob die Betriebliche Altersvorsorge mit dem Steuerberater / Wirtschaftsprüfer sinnvoll, um Maßnahmen sorgfältig vorzubereiten und auch die Rahmenbedingungen seriös
abzuwägen. Verbreitung fand diese Versorgungsform vor allen Dingen bei Unternehmen, die dem öffentlichen Dienst nahe stehen.
Bedingt durch den Systemwechsel musste auch die Württembergische Betriebliche Altersvorsorge Veränderungen erfahren, so z. B. das Entfallen der vorgelagerten Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG bei
Direktversicherungen. Für Neuverträge wird seit 1.1.2005 wie bei den anderen Durchführungswegen auch der § 3 Nr. 63 EStG angewendet, der die steuerfreie
Beitragsleistung aus dem Bruttoeinkommen bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBMG) West der gesetzlichen Rentenversicherung vorsieht. Dadurch ist
ein Stück Steuerharmonisierung erreicht worden.
Für den Erhalt der Zulagen ist es erforderlich, dass jeder Ehepartner einen eigenständigen Vertrag für die Betriebliche Altersvorsorge abschließt. Die Zulagen für die Kinder
können bei der Mutter oder beim Vater berücksichtigt werden. In der Regel wird die Kinderzulage der Mutter zugeordnet werden, es sei denn, abweichend wird
beantragt, dass der Vater sie erhalten soll. Der Angestellte ist verheiratet, hat drei Kinder, seine Ehefrau ist nicht berufstätig, das beitragspflichtige
Vorjahreseinkommen 2008 beträgt 40.000 EUR.
Doch ihre Finanzierung im Umlageverfahren kann aufgrund der demografischen Entwicklung das derzeitige Versorgungsniveau zukünftig nicht mehr aufrechterhalten,
es sei denn, die Beiträge würden auf ca. 30 Prozent des Bruttogehaltes erhöht. Um dies zu vermeiden, war der Gesetzgeber gezwungen, im AVmG drastische
Einschränkungen für die Betriebliche Altersvorsorge zu beschließen. Der jungen und mittleren Generation bis zum 45. Lebensjahr muss damit klar sein, dass ihr Beitrag
in die gesetzliche Rentenversicherung allein nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard im Alter zu sichern.
Bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von 3 Prozent bleiben von 100 EUR nach einem Jahr 97 EUR, nach 10 Jahren noch 73,74 EUR, nach 20 Jahren 54,38 EUR
und nach 30 Jahren nur noch 40,10 EUR übrig. Je höher die Inflationsrate, desto weniger bleibt an Wert vorhanden, je niedriger die Geldentwertung, umso
größer bleibt der Werterhalt. Die Zielgruppe der Golden Ager wird verstärkt mit Produkten, wie beispielsweise die Betriebliche Altersvorsorge umworben - das ist der Hintergrund für diesen Beitrag, der die
Vertragsformen vorstellt und einordnet.
Entsprechend des persönlichen Spitzensteuersatzes führt der Beitrag zur beabsichtigten Steuerersparnis. Vor allem Selbstständige sollten nach Möglichkeit
zweigleisig fahren und die Hälfte des Sparvolumens in einen Basisrentenvertrag und die andere Hälfte in einen Württembergische Betriebliche Altersvorsorge Vertrag einzahlen. So kann
eine existenzsichernde Grundversorgung erreicht werden. Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d. h. 12.800 EUR, steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR
Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort beginnende Basis Rentenversicherung vereinbart.
Württembergische Betriebliche Altersvorsorge - Empfehlungen und Tipps
Die Betriebliche Altersvorsorge gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die Württembergische Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der Württembergische Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "Württembergische Betriebliche Altersvorsorge" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Betriebliche Altersvorsorge zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter WWK Betriebliche Altersvorsorge finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die Württembergische Betriebliche Altersvorsorge mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.