Durch die Aspecta Betriebshaftpflicht Versicherung gut und günstig versichert
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Betriebshaftpflicht Versicherung
Aspecta Betriebshaftpflicht Versicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Als Betriebs- oder Firmeninhaber sollten Sie bedenken, dass die durch Ihr Unternehmen verursachten Schäden und die sich daraus möglichen Schadenersatzforderungen keine Begrenzung kennen Ihre Existenz gefährden können. Daher gehört eine Betriebshaftpflicht Versicherung mit zu den wichtigsten Versicherungsformen eines jeden Unternehmen.
Dabei übernimmt Sie auch eine Rechtsschutzfunktion, welche den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Betriebsangehörigen vor dem Risiko unberechtigter Haftpflichtansprüche von dritten Personen schützt. Die Betriebshaftpflicht Versicherung leistet bei berechtigten Ansprüchen Dritter Schadenersatz.
In der Betriebshaftpflicht Versicherung werden die Haftungsrisiken von
Unternehmern,
Freiberuflern,
Gewerbetreibenden und
Handwerkern versichert.
Beispiele
Neben dem Einzelunternehmer bzw. dem Unternehmen sind alle Angestellten und Betriebsangehörige in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit versichert. Mitarbeiter haften nicht für Schäden, die durch sie verursacht werden, sondern das Unternehmen bzw. der Gewerbetreibende. Die Betriebshaftpflicht Versicherung versichert genau diese Haftungsrisiken.
Versicherter Personenkreis
Versichert im Rahmen der Betriebshaftpflicht Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer:
gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers in dieser Funktion,
leitende Angestellte,
alle Betriebsangehörigen
in Ausübung der beruflichen Tätigkeiten.
Versicherte Risiken
Standardmäßig ist das Betriebsstättenrisiko, hier insbesondere die Haftung bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, einschließlich des Haftungsrisikos als Besitzer des Betriebsgrundstückes versichert.
Je nach Betriebshaftpflicht Versicherung und Konzept können diverse Risiken bedarfsgerecht versichert werden, z.B.
Auslandsschäden
Tätigkeitsschäden an fremden Sachen
Be- und Entladeschäden
Leitungsschäden
Senkungsschäden
Schäden an gemieteten Gebäuden
nicht versicherungspflichtige Kfz und Arbeitsmaschinen
Produkthaftpflicht
Umweltrelevante Anlagen
Die versicherten Risiken werden im Versicherungsantrag bzw. im Versicherungsschein der Betriebshaftpflicht Versicherung aufgezählt oder mithilfe einer Betriebsbeschreibung pauschal erfasst. Vermögenschäden, die nicht Folge von Sach- oder Personenschäden sind, müssen gesondert versichert werden.
Die Versicherungsprämie richtet sich nach der Zahl der im Betrieb tätigen Personen, der Jahreslohn- und Gehaltssumme oder der Summe des Jahresumsatzes. Der Betrieb wird jährlich zur aktuellen Meldung der Risiken aufgefordert. Die Prämie in der Betriebshaftpflicht Versicherung kann und sollte vom Versicherungsnehmer mit dem Versicherungsunternehmen ausgehandelt werden. Der Verhandlungsspielraum ist, wenn Selbstbeteiligungen vereinbart werden, erheblich.
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der Aspecta Betriebshaftpflicht Versicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
Aspecta Betriebshaftpflicht Versicherung - Tipps und Infos
Ausgeschlossen aus der Betriebshaftpflicht Versicherung sind insofern Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung, Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen
besonders versichern kann, sowie Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseraufbereitungsanlagen. Die für Mietsachschäden an Immobilien
erforderliche Deckungssumme sollte sich an dem Wert und der Anzahl der gemieteten Objekte sowie an der Einschätzung möglicher Folgeschäden durch zeitweise
aufgehobene Nutzbarkeit der Gebäude orientieren.
Besonders gefahrdrohende Umstände hat der VN gemäß Ziff. 24 AHB auf Verlangen der Betriebshaftpflicht Versicherung innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht,
soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt gemäß Ziff. 24 AHB
ohne Weiteres als besonders gefahrdrohend. Das erleichtert dem Versicherer in manchen Fällen die Feststellung, was ein gefahrdrohender Umstand ist. Nach
Eintritt des Versicherungsfalls hat der VN eine Vielzahl von Obliegenheiten zu beachten.
Ausgeschlossen aus der Aspecta Betriebshaftpflicht Versicherung sind hier allerdings Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden von Betriebsangehörigen, bei denen es sich um Arbeitsunfälle oder
Berufskrankheiten im Betrieb des VN gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt. Hintergrund dieses Ausschlusses ist die Systematik des Arbeitsunfallrechts. Gemäß §
110 SGB VII ist ein Regress des bei Arbeitsunfällen leistungspflichtigen Sozialversicherungsträgers nur bei Vorsatz (nicht gedeckt) und bei grober Fahrlässigkeit möglich.
Es ist also nicht erforderlich, dass eines der genannten Umweltmedien beeinträchtigt wird. Es genügt vielmehr, dass es als Transportmedium für Gase, Dämpfe
etc. fungiert. Unbeachtlich ist, dass sich die Ausbreitung der Stoffe innerhalb geschlossener Räumlichkeiten vollzogen hat. Schäden durch Umwelteinwirkungen,
die auf Produkte zurückzuführen sind, werden von Ziff. 7.10 b AHB der Betriebshaftpflicht Versicherung ausdrücklich nicht erfasst. Der Hersteller einer Anstreichfarbe warnt nicht davor, dass
die Farbe nicht in der Nähe von offenem Feuer aufgetragen werden darf.
Ansprüche, die sozusagen deckungsgleich an die Stelle der vertraglich vereinbarten Leistung treten bzw. durch die ein unmittelbares Interesse am eigentlichen
Leistungsgegenstand geltend gemacht wird, fallen nicht unter den Versicherungsschutz der Aspecta Betriebshaftpflicht Versicherung. Unternehmen A hat seinem Kunden die Lieferung und Montage einer
EDV-Anlage zugesagt. Da A dann aber nicht in der Lage ist, das betreffende Modell zu liefern, besorgt sich der Kunde die Anlage bei einem anderen Lieferanten,
was nur zu einem höheren Preis möglich ist.
Der Befreiungsanspruch wandelt sich in der Hand des VN ausnahmsweise in einen Zahlungsanspruch, wenn er den Dritten befugtermaßen befriedigt hat, und in der
Hand des Dritten, wenn dieser ihn pfänden und sich überweisen lässt oder nach § 110 VVG (Absonderungsrecht im Falle der Insolvenz des VN) vorgeht. Klagt ein
VN gegen seine Betriebshaftpflicht Versicherung, so hat er zunächst eine Feststellungsklage auf Gewährung von Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht Versicherung zu erheben. Eine Klage auf Befreiung
des Haftpflichtanspruchs rechtskräftig festgestellt ist.
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Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebshaftpflicht Versicherung
Gemäß Ziff. 7.10 b AHB bezieht sich der Versicherungsschutz aus der Betriebshaftpflicht Versicherung nicht auf Schäden durch Umwelteinwirkungen. Dieser Ausschluss wurde im Zuge der
Schaffung des sog. Umwelthaftpflichtmodells entwickelt, um eine Abgrenzung zur separaten Umwelthaftpflichtversicherung sicherzustellen. Spiegelbildlich soll
Ziff. 7.10 b AHB die Risiken ausschließen, die im Rahmen der Umwelthaftpflichtversicherung in ihren verschiedenen Ausprägungen versicherbar sind. Wann es
sich um einen Umweltschaden handelt, richtet sich auch hier nach der Regelung der Gesetzgeber.
Dieser sog. Erfüllungsausschluss beruht auf dem Grundgedanken, dass die Erfüllungserwartung des Vertragspartners des VN der Aspecta Betriebshaftpflicht Versicherung nicht Gegenstand des
Versicherungsschutzes sein soll. Es soll verhindert werden, dass der VN sich seine Leistung durch den Versicherer bezahlen lässt. Dies gilt auch für den Fall,
dass die Neuerstellung nicht vom VN, sondern von einem Dritten vorgenommen wird. Auch dabei handelt es sich nämlich um Kosten, die sonst vom VN selbst zur
Erbringung seiner ordnungsgemäßen Leistung aufzuwenden wären.
Im Einzelnen handelt es sich vor allem um die Betriebshaftpflicht Versicherung als Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer und Leasingnehmer von Grundstücken,
Gebäuden und Räumlichkeiten, auch soweit sie an Betriebsfremde vermietet, verpachtet oder sonst überlassen werden Ein Geschäftsinhaber vergisst, das
Betriebsgelände bei Glatteis zu streuen. Ein Kunde stürzt und bricht sich ein Bein. Als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten sowie als früherer Besitzer
von Grundstücken, wenn bis zum Besitzwechsel bestand.
Unterirdische Wasserverschiebungen zählen nicht hierzu. Die in Ziff. 7.14 aufgeführten Ausschlüsse können durch Zusatzklauseln in der Betriebshaftpflicht Versicherung abbedungen werden.
Senkungs- und Erdrutschungsschäden sind in erster Linie für Betriebe des Bauhaupt- und Baunebengewerbes von Bedeutung. Ein Bauunternehmer führt
Erdaushubarbeiten für ein neu zu errichtendes Gebäude durch. Da er nicht für eine ausreichende Absicherung des Nachbargrundstücks sorgt, senkt sich dieses
ab. Infolgedessen treten Schäden an dort befindlichen Gebäuden auf.
Der VN hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform
gefragt hat und die für den Entschluss der Betriebshaftpflicht Versicherung erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Gefahrerheblich sind die
Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen.
Es ist unbeachtlich, ob der VN den Anspruch für begründet hält oder nicht.
Die Abgrenzung zur Rückrufkostendeckung erfolgt grundlegend dadurch, dass Letztere die Kosten übernimmt, die im Interesse der Vermeidung drohender
Drittschäden anfallen, während die Aspecta Betriebshaftpflicht Versicherung einen bereits eingetretenen Drittschaden voraussetzt. Unter gesetzlichen
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts im Sinne von Ziff. 1.1 AHB versteht man alle Haftungsnormen des Privatrechts, auf deren Grundlage
Anspruchsteller Schadenersatzansprüche erheben können.
Aspecta Betriebshaftpflicht Versicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Betriebshaftpflicht Versicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die Aspecta Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der Aspecta Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "Aspecta Betriebshaftpflicht Versicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Betriebshaftpflicht Versicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Asstel Betriebshaftpflicht Versicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Betriebshaftpflicht Versicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die Aspecta Betriebshaftpflicht Versicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.