Durch die Continentale Betriebshaftpflicht Versicherung gut und günstig versichert
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Betriebshaftpflicht Versicherung
Continentale Betriebshaftpflicht Versicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Als Betriebs- oder Firmeninhaber sollten Sie bedenken, dass die durch Ihr Unternehmen verursachten Schäden und die sich daraus möglichen Schadenersatzforderungen keine Begrenzung kennen Ihre Existenz gefährden können. Daher gehört eine Betriebshaftpflicht Versicherung mit zu den wichtigsten Versicherungsformen eines jeden Unternehmen.
Dabei übernimmt Sie auch eine Rechtsschutzfunktion, welche den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Betriebsangehörigen vor dem Risiko unberechtigter Haftpflichtansprüche von dritten Personen schützt. Die Betriebshaftpflicht Versicherung leistet bei berechtigten Ansprüchen Dritter Schadenersatz.
In der Betriebshaftpflicht Versicherung werden die Haftungsrisiken von
Unternehmern,
Freiberuflern,
Gewerbetreibenden und
Handwerkern versichert.
Beispiele
Neben dem Einzelunternehmer bzw. dem Unternehmen sind alle Angestellten und Betriebsangehörige in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit versichert. Mitarbeiter haften nicht für Schäden, die durch sie verursacht werden, sondern das Unternehmen bzw. der Gewerbetreibende. Die Betriebshaftpflicht Versicherung versichert genau diese Haftungsrisiken.
Versicherter Personenkreis
Versichert im Rahmen der Betriebshaftpflicht Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer:
gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers in dieser Funktion,
leitende Angestellte,
alle Betriebsangehörigen
in Ausübung der beruflichen Tätigkeiten.
Versicherte Risiken
Standardmäßig ist das Betriebsstättenrisiko, hier insbesondere die Haftung bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, einschließlich des Haftungsrisikos als Besitzer des Betriebsgrundstückes versichert.
Je nach Betriebshaftpflicht Versicherung und Konzept können diverse Risiken bedarfsgerecht versichert werden, z.B.
Auslandsschäden
Tätigkeitsschäden an fremden Sachen
Be- und Entladeschäden
Leitungsschäden
Senkungsschäden
Schäden an gemieteten Gebäuden
nicht versicherungspflichtige Kfz und Arbeitsmaschinen
Produkthaftpflicht
Umweltrelevante Anlagen
Die versicherten Risiken werden im Versicherungsantrag bzw. im Versicherungsschein der Betriebshaftpflicht Versicherung aufgezählt oder mithilfe einer Betriebsbeschreibung pauschal erfasst. Vermögenschäden, die nicht Folge von Sach- oder Personenschäden sind, müssen gesondert versichert werden.
Die Versicherungsprämie richtet sich nach der Zahl der im Betrieb tätigen Personen, der Jahreslohn- und Gehaltssumme oder der Summe des Jahresumsatzes. Der Betrieb wird jährlich zur aktuellen Meldung der Risiken aufgefordert. Die Prämie in der Betriebshaftpflicht Versicherung kann und sollte vom Versicherungsnehmer mit dem Versicherungsunternehmen ausgehandelt werden. Der Verhandlungsspielraum ist, wenn Selbstbeteiligungen vereinbart werden, erheblich.
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der Continentale Betriebshaftpflicht Versicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
Continentale Betriebshaftpflicht Versicherung - Tipps und Infos
Die Bedingungsdifferenzdeckung (DIC) greift dann ein, wenn der Deckungsumfang der Betriebshaftpflicht Versicherung einer lokalen Police schmaler ist als der Deckungsumfang des zentralen
Vertrages der Muttergesellschaft. Die Summendifferenzdeckung (DIL) bietet im Anschluss an die lokale Deckungssumme Versicherungsschutz bis zur
Gesamtversicherungssumme des Umbrella- oder Master-Vertrages. Die umgekehrte Bedingungsdifferenzdeckung (DIC-Reserve) kommt zum Zuge, falls der
Deckungsumfang der lokalen Haftpflichtversicherung im jeweiligen Ausland.
Die Aufklärungsobliegenheit bezweckt, die Betriebshaftpflicht Versicherung in die Lage zu versetzen, sachgemäße Entscheidungen über die Einordnung und Behandlung des
Versicherungsfalls zu treffen. Die Erfüllung dieser Obliegenheit steht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit, sodass dem VN nichts Unbilliges zugemutet
werden darf. So kann der Versicherer etwa nicht verlangen, dass der VN unrichtige Erklärungen abgibt. Die in der Praxis bedeutsamste Aufklärungsobliegenheit
ist die Verpflichtung des VN, ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu verfassen.
Der Haftpflichtversicherer hat unbegründete Schadenersatzansprüche Dritter abzuwehren. Im Falle eines Rechtsstreits zwischen dem Dritten und dem VN hat der
Versicherer den Prozess im Namen des VN zu führen und die hierbei anfallenden Kosten zu tragen. Unbegründet sind Schadenersatzansprüche z.B. dann, wenn das
Gesetz dem Geschädigten keine Anspruchsgrundlage bietet oder wenn ein Tatbestandsmerkmal einer Anspruchsgrundlage (z.B. Verschulden) fehlt. Gemäß Ziff. 5.2
AHB gilt die Continentale Betriebshaftpflicht Versicherung als bevollmächtigt Erklärungen im Namen des VN abzugeben.
Ausgeschlossen aus der Betriebshaftpflicht Versicherung bleiben Haftpflichtansprüche wegen genetischer Schäden sowie aus Schadenfällen von Personen, die - gleichgültig für wen und in wessen
Interesse - aus beruflichem oder wissenschaftlichem Anlass im Betrieb des Versicherungsnehmers eine Tätigkeit ausüben und hierbei energiereiche ionisierende
Strahlen sowie von Laser- oder Maserstrahlen ausgehende Gefahren in Kauf zu nehmen haben, soweit es sich um die Folgen von Personenschäden handelt. In
Ziff. 7.10 sind Abgrenzungen zu den Umweltschäden vorgesehenen Deckungskonzepten dienen.
Gemäß Ziff. 1.2 AHB besteht kein Versicherungsschutz für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, auf Erfüllung von Verträgen,
Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der Leistung, wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung
durchführen zu können, wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung der Continentale Betriebshaftpflicht Versicherung geschuldeten Erfolgs,
auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung.
Teil II beschäftigt sich mit Ausschlusstatbeständen und Deckungserweiterungen, Teil III mit Vertragskonditionen und Verhaltenspflichten. Spezielle
Deckungskonzepte für die betrieblichen Haftpflichtrisiken einzelner Branchen (z.B. EDV-Unternehmen) sind ebenso wie die als Teil der
Betriebshaftpflicht Versicherung integrierbare erweiterte Produkthaftpflicht Versicherung Gegenstand separater Beiträge. Entsprechendes gilt für die
Versicherung der Umwelthaftpflichtrisiken der Unternehmen.
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Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebshaftpflicht Versicherung
Für die hierauf gerichteten Schadenersatzansprüche seines Kunden hat Unternehmen X trotz im Versicherungsvertrag zur Betriebshaftpflicht Versicherung vereinbarter Tätigkeitsschadenklausel keinen
Versicherungsschutz. Gemäß Ziff. 7.12 AHB sind ausgeschlossen Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen
mit energiereichen ionisierenden Strahlen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen). Die sog. Strahlenrisiken werden wegen ihres
speziellen Charakters nicht im Rahmen der üblichen AHB berücksichtigt.
Gemäß Ziff. 7.1 AHB, die auf die gesetzliche Regelung des § 103 VVG zurückzuführen ist, sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden
vorsätzlich herbeigeführt haben, ausgeschlossen. Im Umkehrschluss lässt sich aus der Vorsatzausschlussklausel ableiten, dass die Continentale Betriebshaftpflicht Versicherung
jede Art von Fahrlässigkeit deckt, also auch grobe Fahrlässigkeit. Vorsatz im Sinne von Ziff. 7.1 AHB setzt wie auch sonst im Zivilrecht das Wissen und
Wollen des rechtswidrigen Erfolges, nämlich der Herbeiführung der Schadenfolgen voraus.
Die Betriebshaftpflicht Versicherung ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Prämien um die vorstehenden Prozentsätze zu erhöhen. Die Entscheidung darüber liegt in ihrem
Ermessen. Im selteneren Falle einer Verminderung des Durchschnitts der Prämienzahlungen wären die Versicherer hingegen verpflichtet, die Jahresprämie
anzupassen. Hervorzuheben ist die Regelung in Ziff. 15, wonach keine Prämienangleichung stattfindet, soweit die Folgejahresprämie nach Lohn-, Bau- oder
Umsatzsumme berechnet wird.
Ein besonderer Verwahrungsvertrag bedeutet, dass das Verwahrungselement eine selbstständige Bedeutung hat. Der Ausschluss greift also nicht, wenn der VN die
Sache aufgrund einer Nebenpflicht im Rahmen eines Betriebshaftpflicht Versicherung Vertrages anderer Art (z.B. Werkvertrag) zu verwahren hat. Praxisrelevant sind vor allem Schäden an
gemieteten Gebäuden, Hallen etc. Der VN hat die Halle eines anderen Unternehmens gemietet, um dort Produkte zu lagern. Darunter befinden sich auch
feuergefährliche Stoffe.
Neben den, wichtigsten Deckungsausschlüssen und Deckungserweiterungen, auf deren Vorhandensein der VN vorrangig achten sollte, führen
BHP häufig noch zusätzliche Bestimmungen über Deckungsein- und -ausschlüsse auf, z.B.: Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht des VN aus der
Beauftragung von Subunternehmern, Seine eigene gesetzliche Haftpflicht muss der Subunternehmer über eine von ihm selbst abgeschlossene
Betriebshaftpflicht Versicherung decken.
Nicht erfasst sind Risikoänderungen beim Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Luft-, Kraft- und Wasserfahrzeugen sowie bei sonstigen Risiken,
die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Bei Änderungen des versicherten Risikos ist der VN verpflichtet, diese anzuzeigen, und zwar
binnen Monatsfrist nach Erhalt einer Aufforderung durch die Continentale Betriebshaftpflicht Versicherung, damit eine Prämienregulierung erfolgen kann. Unrichtige Angaben berechtigen den
Versicherer zur Erhebung einer Vertragsstrafe.
Continentale Betriebshaftpflicht Versicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Betriebshaftpflicht Versicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die Continentale Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der Continentale Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "Continentale Betriebshaftpflicht Versicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Betriebshaftpflicht Versicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter DA Direkt Betriebshaftpflicht Versicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Betriebshaftpflicht Versicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die Continentale Betriebshaftpflicht Versicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.