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D&O Versicherung
D&O Versicherung für Geringverdiener - Optimal versichert zum günstigsten Preis
Tatsächliches oder vermeintliches Fehlverhalten von Unternehmensleitern und die persönliche Verantwortlichkeit für die Folgen ihres Handelns beschäftigen die Fachwelt und die Öffentlichkeit. Den rechtlichen Hintergrund bilden die einschlägigen Haftungsvorschriften des Gesellschaftsrechts, das insbesondere in § 93 AktG und § 43 GmbHG eine scharfe Haftung von Vorständen und Geschäftsführern vorsieht.
Zur Absicherung dieser Haftungsrisiken bieten Versicherer mit der sogenannte D&O Versicherung (directors and officers liability insurance) eine spezielle Vermögensschaden Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter an. Die Bezeichnung D&O leitet sich von ihrer Herkunft aus dem anglo-amerikanischen Versicherungsmarkt ab.
Die D&O Versicherung schützt die versicherten Organmitglieder, wenn sie persönlich für fahrlässig verursachte Vermögensschäden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Unternehmen schließen eine D&O-Versicherung für ihre Organmitglieder vor allem aber auch im Interesse der finanziellen Realisierung eigener Schadenersatzansprüche gegen ihre Führungskräfte und somit zum Schutz des Gesellschaftsvermögens ab. Diese besondere Deckungskonstellation und die Interessenlage der Beteiligten macht zugleich die Komplexität der D&O-Versicherung aus.
Der im Rahmen einer D&O Versicherung gebotene Versicherungsschutz richtet sich im Wesentlichen nach
den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG),
den (unverbindlichen) Allgemeine Bedingungen für die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung von Unternehmensleitern des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV),
den individuellen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der jeweiligen Versicherung, sowie
den im Einzelfall getroffenen individuellen Vereinbarungen.
Die am Versicherungsmarkt gängigen Bedingungswerke sind hinsichtlich Aufbau und Inhalt nicht einheitlich ausgestaltet. Das ist zum einen darauf zurückzuführen, dass die Risikoverhältnisse und die Deckungsbedürfnisse bei der Vielzahl und der Vielfalt der Unternehmen mit einem Standard-Bedingungswerk nicht aufgefangen werden könnten. Zum anderen herrscht in der D&O-Versicherung ein erheblicher Bedingungswettbewerb unter den Versicherern, die eine D&O-Versicherung häufig als Türöffner für den Vertrieb weiterer betrieblicher Versicherungen einsetzen möchten.
Gegenstand der D&O-Versicherung
Die Aufgabe der D&O-Versicherung besteht darin, die versicherten Unternehmensleiter für den Fall einer – gerichtlichen oder außergerichtlichen – Inanspruchnahme wegen eines Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (z.B. Haftung eines GmbH-Geschäftsführers aus § 43 Abs. 2 GmbHG oder Haftung eines Vorstandsmitglieds aus § 93 Abs. 2 AktG) zu schützen.
Hinweis
Einige Versicherungsgesellschaften regeln ergänzend, dass entsprechender Versicherungsschutz auch für eine Inanspruchnahme aufgrund vertraglicher Haftpflichtbestimmungen gilt, soweit diese nicht über den Umfang gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen hinausgehen.
Wie jede Haftpflichtversicherung beinhaltet die D&O-Versicherung zwei Deckungskomponenten zugunsten der versicherten Personen, nämlich die
Befriedigungsfunktion und die
Rechtsschutz- bzw. Abwehrfunktion.
Die D&O-Versicherung leistet also zum einen Schadenersatz bei berechtigten Ansprüchen und zum anderen bietet sie Abwehrschutz bei unberechtigten Ansprüchen wegen Vermögensschäden.
Durch die Befriedigungsfunktion unterscheidet sich die D&O-Versicherung grundlegend von der Vermögensschaden Rechtsschutzversicherung, die den versicherten Organmitgliedern lediglich eine Abwehrdeckung zur Verfügung stellt.
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D&O Versicherung für Geringverdiener - Tipps und Infos
Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls
sowie Schadenermittlungskosten, ferner Reisekosten, die dem Versicherungsnehmer nicht selbst entstehen. Das gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des
Versicherers entstanden sind. Auch bei der Selbstbeteiligung gibt es eine Besonderheit. In der Regel hat der VN der D&O Versicherung nämlich bei Personenschäden in den USA/in
Kanada je Versicherungsfall eine bestimmte höhere Summe selbst zu tragen.
Sie kann entweder beim Grundversicherer oder bei einem anderen Versicherer abgeschlossen werden. Meistens ist die Excedentenlösung prämienmäßig günstiger
als die Aufstockung der Deckungssumme des Grundvertrags, da sie rückversicherungstechnisch besonders bewertet wird, und da der Grundvertrag für den
Excedentenvertrag im Ergebnis wie ein Selbstbehalt wirkt. Das Unternehmen X unterhält beim Versicherer Y eine D&O Versicherung
mit einer Pauschaldeckungssumme von fünf Mio. EUR für Personen- und Sachschäden.
Der Haftpflichtversicherer hat unbegründete Schadenersatzansprüche Dritter abzuwehren. Im Falle eines Rechtsstreits zwischen dem Dritten und dem VN hat der
Versicherer den Prozess im Namen des VN zu führen und die hierbei anfallenden Kosten zu tragen. Unbegründet sind Schadenersatzansprüche z.B. dann, wenn das
Gesetz dem Geschädigten keine Anspruchsgrundlage bietet oder wenn ein Tatbestandsmerkmal einer Anspruchsgrundlage (z.B. Verschulden) fehlt. Gemäß Ziff. 5.2
AHB gilt die D&O Versicherung für Geringverdiener als bevollmächtigt Erklärungen im Namen des VN abzugeben.
Für Schäden am Ladegut besteht insoweit Versicherungsschutz durch die D&O Versicherung, als die Ladung nicht für den VN bestimmt ist, es sich nicht um Erzeugnisse des Versicherungsnehmers
bzw. von ihm, in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten gelieferte Sachen handelt oder der Transport der Ladung nicht vom VN bzw. in seinem
Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten übernommen wurde. An der Laderampe des VN wird ein Lkw eines Zulieferers entladen. Ein Angestellter des VN lässt
eine Kiste fallen, die an dem zu entladenden Lkw einen Lackschaden verursacht.
Unternehmen treffen mit ihren gewerblichen Vertragspartnern nicht selten Vereinbarungen zur Abänderung der gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß
§ 377 HGB. Solche Absprachen sind häufig in sog. Qualitätssicherungsvereinbarungen zwischen Herstellern und Zulieferern enthalten. Es empfiehlt sich hier
unbedingt, der D&O Versicherung für Geringverdiener einzubinden. Eine Klausel, mit welcher für derartige Vereinbarungen Deckung im Rahmen der BHP sichergestellt wird,
kann z.B. wie folgt lauten:
Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der VN nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch
zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Verletzt der VN eine Obliegenheit, die er gemäß Ziff. 24 AHB vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat,
kann die D&O Versicherung den Vertrag gemäß Ziff. 26 AHB innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung fristlos kündigen. Dieses Recht
besteht nicht, wenn der VN nachweist auf grober Fahrlässigkeit beruhte.
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Allgemeine Infos und Tipps über die D&O Versicherung
Die Tätigkeitsschadenklausel der Ziff. 7.7 AHB, die auch als Bearbeitungsschadenklausel bezeichnet wird, spielt in der Praxis der Schadenabwicklung eine
bedeutende Rolle. Die D&O Versicherung schließt den Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und alle sich daraus ergebenden
Vermögensschäden aus, wenn die Schäden durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des VN an diesen Sachen (Bearbeitung, Reparatur, Beförderung, Prüfung
und dgl.) entstanden sind.
Dies wirkt sich vor allem bei Unternehmen aus, deren Leistungspflicht sich auf die schlüsselfertige Erstellung von Gebäuden bezieht. Haftpflichtansprüche
wegen Schäden, die an den vom VN (oder in seinem Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen
Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursache herbeigeführt wurden, sind gemäß Ziff. 7.8 Abs. 1 S. 1 AHB vom
Versicherungsschutz durch die D&O Versicherung für Geringverdiener ausgeschlossen.
Im Einzelnen handelt es sich vor allem um die D&O Versicherung als Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer und Leasingnehmer von Grundstücken,
Gebäuden und Räumlichkeiten, auch soweit sie an Betriebsfremde vermietet, verpachtet oder sonst überlassen werden Ein Geschäftsinhaber vergisst, das
Betriebsgelände bei Glatteis zu streuen. Ein Kunde stürzt und bricht sich ein Bein. Als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten sowie als früherer Besitzer
von Grundstücken, wenn bis zum Besitzwechsel bestand.
Es besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz für diese beiden Bereiche entweder weltweit (mit Ausnahme von USA Kanada) aufzunehmen oder ihn auf
bestimmte Länder zu begrenzen. Der ersten Alternative wird in der Praxis meistens der Vorzug eingeräumt, da eine Beschränkung auf einzelne Länder die Gefahr
in sich birgt, dass der VN es versäumt, dem Versicherer im Laufe der Zeit eintretende Änderungen umgehend anzuzeigen. Ferner kann fraglich sein, ob
Versicherungsschutz durch eine D&O Versicherung besteht.
Sie kommen in der D&O Versicherung häufig vor, vor allem beim Einschluss bestimmter AHB-Deckungserweiterungen (z.B. Bearbeitungsschäden).
Selbstbehalte verfolgen in erster Linie den Zweck, den Versicherungsschutz entsprechend der Risikosituation des VN kostengünstig zu gestalten. So kann der
VN Bagatellschäden, ohne den Versicherer unter verhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand hierfür in Anspruch zu nehmen, selber regulieren und die hierfür
gesparte Prämie zur Aufstockung der Deckungssumme einsetzen.
Der Kreis der im Rahmen der D&O Versicherung für Geringverdiener versicherten juristischen und privaten Personen ist umfangreich ausgestaltet. Versichert ist
in erster Linie die gesetzliche Haftpflicht, des VN (X-AG oder Y-GmbH etc.) einschließlich der im Inland gelegenen Betriebsstätten, der Inlandsgesellschaften,
die der VN mehrheitlich besitzt oder führt (sog. Tochtergesellschaften), der im Ausland gelegenen, benannten rechtlich selbstständigen Repräsentanzen und
Verkaufsbüros.
D&O Versicherung für Geringverdiener - Empfehlungen und Tipps
Die D&O Versicherung gehört auf Grund ihrer umfangreichen Tarif- und Leistungsgestaltung mit zu den komplexesten Versicherungsformen. Es gilt hierbei viele Dinge zu beachten, um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz aus allen Tarifen eine gute und günstige D&O Versicherung für Geringverdiener Anbietern zu ermitteln. Nicht nur preislich unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, sondern auch in den jeweiligen Leistungseinschlüssen.
Um einen auf die persönlichen Ansprüchen für Geringverdiener optimierten Versicherungsschutz durch die D&O Versicherung zu erhalten, ist in den meisten Fällen ein persönliches Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler, welcher sich auf das Versicherungsgebiet "D&O Versicherung für Geringverdiener" spezialisiert hat, unbedingt zu empfehlen. Unter Gildemeister D&O Versicherung finden Sie weitere zusätzliche Informationen und Tipps über eine gute und optimale Tarifgestaltung.
Jeder Mensch hat unterschiedliche Ansprüche und Bedürfnisse, auch die persönliche Lebenssituation kann sich schnell ändern. All diese Faktoren spielen bei der Tarifwahl eine wichtige Rolle und können für Geringverdiener schnell dazu führen, wenn durch die Wahl eines falschen Tarif, ein mangelnder Verischerungsschutz, (eine sogenannte Unterversicherung) entsteht.
Wenn Sie eine gute und günstige D&O Versicherung für Geringverdiener suchen, stellen Sie nicht die Höhe der zu zahlenden Beiträge in den Vordergrund, denn oftmals sind die vermeindlich günstigeren Preise mit mangelnden Leistungen verbunden. Durch den Vergleich unserer Experten und deren jahrelanger Erfahrungen wird ein guter Kompromiss für Geringverdiener gefunden, welcher alle notwendigen Leistungen und Anforderungen einer D&O Versicherung gefunden, welche einen bestmöglichen Schutz zum günstigsten Preis beinhaltet.