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DBV Gebäudeversicherung

DBV Gebäudeversicherung

Durch die DBV Gebäudeversicherung gut und günstig versichert

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Gebäudeversicherung

DBV Gebäudeversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen

Ein Haus zu bauen oder zu kaufen zählt zu den größten finanziellen Anstrengungen unseres Lebens. Mit Recht ist es deshalb ein besonders wichtiges Anliegen, die einmal geschaffenen Werte zu schützen und zu erhalten.

Am besten erreichen Sie dies mit einer Gebäudeversicherung, die beispielsweise für Schäden an Ihrer Immobilie durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm aufkommt. Wussten Sie aber, dass es zahlreiche weitere Schadenarten gibt, die nicht von jeder Gebäudeversicherung automatisch abgedeckt werden?

Aus diesem Grund wurde die sogenannte "verbundene Gebäudeversicherung" entwickelt, die auch andere, häufig unterschätzte Kosten und Risiken mit einschließt. Hier nur einige Beispiele:
Kleiner grüner Haken Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdbeben u.a. sind automatisch mit enthalten.
Kleiner grüner Haken Ebenso Aufräumungskosten nach einem versicherten Schaden bis zu [...] % der Versicherungssumme.
Kleiner grüner Haken Zu- und Ableitungsrohre Ihres Hauses auf oder außerhalb Ihres Grundstücks bis zu [...] % der Versicherungssumme - automatisch mit enthalten.
Kleiner grüner Haken Sonstige Grundstücksbestandteile wie Einfriedungen, Garagen, Carports, Müllboxen usw. - bis zu [...] Euro automatisch mit drin.

Allein diese wenigen Stichworte zeigen, dass es bei der Gebäudeversicherung auf mehr ankommt als nur auf den reinen Preisvergleich. Die Leistung im Schadenfall muss ebenfalls stimmen. Nur so bleibt der Wert Ihres Hauses auch wirklich erhalten!

In der Gebäudeversicherung sind mehrere Versicherungsarten zusammen gefasst, die Feuerversicherung, die Leitungswasserversicherung, der Sturm-, Hagelversicherung. sowie Glasversicherung. Diese Versicherungsform wird auch als verbundene Gebäudeversicherung bezeichnet, weil sie diese verschiedenen Versicherungssparten verbindet.

Die Versicherung von Gebäuden erfolgt in der Regel durch Kombination der verbundenen Gebäudeversicherung und der Neuwertversicherung. In erster Linie dient die Gebäudeversicherung dem wirtschaftlichen Erhalt und der Sicherung des Eigentums, aber sie ist auch Sicherheitsleitung bei Realkrediten.

Der Versicherungswert zur Gebäudeversicherung ist der ortsübliche Bauwert, der sogenannte Neubauwert. Er berechnet sich aus den Kosten für das Bauwerk, Baukonstruktion, Installation, betriebstechnische Anlagen, betriebliche Einbauten, besondere Bauausführungen und den Baunebenkosten. Nicht enthalten im Versicherungswert sind die Finanzierungskosten und auch nicht Gebühren für Notar und Gerichte.

In der Gebäudeversicherung ist für die Entschädigung der Versicherungswert der versicherten Sachen unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles maßgebend.

Grüner Pfeil nach rechts Entschädigungsberechnung bei zerstörten Gebäuden
Grüner Pfeil nach rechts Entschädigungsberechnung bei beschädigten Sachen
Der Versicherungsnehmer hat jedoch nur dann einen Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt, wenn er gegenüber der Gebäudeversicherung nachweist, dass er innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Schadenfalles sichergestellt hat, versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen.

Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der DBV Gebäudeversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.

DBV Gebäudeversicherung - Tipps und Infos

Klausel PK 7265 auf Bruchschäden an Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse), ausgenommen sind Bruchschäden an bereits defekten Armaturen. Klauseln für die Erweiterung des Versicherungsschutzes durch die Gebäudeversicherung auf Ableitungsrohre auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks Klausel 7262 und Klausel 7263, mit denen im Rahmen der VGB 2000 der Versicherungsschutz auf Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks sind nicht mehr vorgesehen.

Verletzt der VN seine Anzeigepflicht, kann die Gebäudeversicherung vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, der VN hat die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. Bei Nachweis des VN, dass der Versicherer den Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingung abgeschlossen hätte, ist das Rücktrittsrecht des Versicherers auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, so ist er nicht zur Leistung verpflichtet sein.

Dadurch wird sichergestellt, dass die Aufwendungen des Versicherers durch entsprechende Beitragszahlungen der Versicherungsnehmer gedeckt sind. Dieses Finanzierungsverfahren nennt man Versicherungsprinzip. Versicherungsschutz schon zu Beginn. Die Gebäudeversicherung gewährt von Beginn an den vereinbarten Versicherungsschutz durch die DBV Gebäudeversicherung, ohne dass der Einzelne die im Versicherungsfall benötigten Mittel angespart haben muss. Der Versicherte erwirbt durch seine Beitragszahlung einen Rechtsanspruch darauf.

Änderungen des Versicherungswertes infolge Baupreisänderungen muss der VN selber beobachten und für die richtige und rechtzeitige Anpassung der Versicherungssumme sorgen. Da Baupreissteigerungen während der Vertragszeit leicht übersehen werden können und deshalb die Gefahr einer (zeitweiligen) Unterversicherung besteht, ist eine Neuwertversicherung zu aktuellen Baupreisen nicht ratsam. Statt zum Neuwert können Wohngebäude auch zum Zeitwert oder zum Gemeinen Wert durch die Gebäudeversicherung versichert werden.

Sind vom VN selbst genutzte Wohnräume vom Schaden betroffen, so wird der ortsübliche Mietwert ersetzt, falls ihm die Beschränkung auf einen benutzbar gebliebenen Teil der Wohnung nicht zugemutet werden kann. Die DBV Gebäudeversicherung ersetzt auch einen durch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Wiederaufbaubeschränkungen) verursachten zusätzlichen Mietausfall bzw. Mietwert. Abschnitt A § 9 Nr. 4 VGB 2008 sieht die Möglichkeit der Absicherung weiteren Mietverlustes vor.

Auch Schadenminderungsmaßnahmen können nur begrenzt wirksam werden, weil ein ganzes Gebiet betroffen ist und die Infrastruktur nachhaltig gestört sein kann. Betriebe können nicht produzieren, weil großräumig Strom, Wasser und Gas abgeschaltet werden, Mitarbeiter können nicht auf das Betriebsgrundstück, weil die Zufahrten von Sicherheitskräften gesperrt werden, die Nachfrage nach Reparaturmaterial und -leistung sprunghaft ansteigt, was zu Engpässen und Preiserhöhungen der Gebäudeversicherung führt.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Gebäudeversicherung

Wegen der Festschreibung des Versicherungswertes im 1914er-Modell auf die Preise von 1914 bzw. wegen der Fixierung der Risikoübernahme im Wohnflächenmodell entsprechend der Wohnfläche, Bauart und Ausstattung des Gebäudes ist bei Änderungen des Baupreisniveaus während der Vertragszeit eine Anpassung der Beiträge an die damit einhergehenden veränderten Leistungsanforderungen der Gebäudeversicherung notwendig. Dies geschieht in jährlichen Intervallen.

Die DBV Gebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz für verschiedene Gefahren, wie sie durch mehrere spezielle Versicherungsarten getrennt erfasst sind, und zwar durch die Feuerversicherung, Leitungswasserversicherung und Sturmversicherung. Anders als bei einer gebündelten Versicherung, in der in einem Versicherungsschein mehrere Versicherungsarten zusammengefasst sind und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen je Versicherungsart nebeneinander gelten, besteht für die Gebäudeversicherung ein gemeinsames Bedingungswerk.

In der Hausrat- und Gebäudeversicherung sind die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung (Erdfall), Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versicherbar. Die separate Versicherung einzelner Gefahren ist nicht möglich (Vermeidung negativer Risikoauslese). Die Deckung in der Hausratversicherung und der Gebäudeversicherung wird auf der Grundlage der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden gewährt. Für diese Deckungserweiterung gilt ein eigenständiges Kündigungsrecht.

Klauseln der Gebäudeversicherung zu sonstigen Gefahren, Schäden und Kosten, Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte (Klausel PK 7360). Nach Klauseln PK 7360 entschädigt der Versicherer bis zum vereinbarten Betrag auch Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass verwertbare Reste wegen behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen nicht mehr verwendet werden dürfen. Über Klausel PK 7365 ist der Anteil der Sachverständigenkosten versicherbar, die der VN im normierten Sachverständigenverfahren zu tragen hat.

Indes bietet die Gebäudeversicherung inzwischen einen relativ weitgehenden Unterversicherungsverzicht. Die Versicherungssumme 1914 gilt nämlich als richtig ermittelt, wenn sie aufgrund einer vom Versicherer anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen festgesetzt wird, der VN im Antrag den Neuwert in Preisen eines anderen Jahres zutreffend angibt und der Versicherer diesen Betrag auf seine Verantwortung umrechnet, der VN Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend beantwortet.

Grundsätzlich ist es möglich, dass die Vertragspartner von den AVB abweichende Vereinbarungen treffen. Während dies im Privatkundengeschäft die Ausnahme ist, werden individuelle Vereinbarungen zwischen Versicherer und gewerblichen Versicherungsnehmern häufig getroffen. In Ergänzung der AVB verwendet die DBV Gebäudeversicherung häufig zur Versicherung von speziellen Risiken besondere Bedingungen, z. B. Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung.

DBV Gebäudeversicherung - Empfehlungen und Tipps

Die Gebäudeversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die DBV Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.

Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der DBV Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "DBV Gebäudeversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.

Eine gute und günstige Gebäudeversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Degenia Gebäudeversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Gebäudeversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.

Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die DBV Gebäudeversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.


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