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Hausratversicherung für Familien

Hausratversicherung für Familien

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Hausratversicherung

Hausratversicherung für Familien - Optimal versichert zum günstigsten Preis

Die Anschaffung von Möbeln, Elektrogeräten bis hin zur eigenen Bekleidung ist mit erheblichen Kosten verbunden und nur die wenigsten könnten im Fall der Zerstörung des eigenen Hausrats die Kosten für Reparaturen, oder Wiederbeschaffung der Hausratgegenstände aufbringen. Eine Hausratversicherung gehört daher mit zu den wichtigsten Versicherungsarten, um sich vor den finanziellen Verlusten zu schützen.

Warum ist eine Hausratversicherung sinnvoll und wichtig
Desweiteren sind im Rahmen der Hausratversicherung Schlossänderungskosten, sowie Reparaturen von Gebäudebeschädigungen mitversichert, wenn dies beispielsweise durch Raub, Einbruch, oder Vandalismusschäden, notwendig wird. Ebenfalls in der Hausratversicherung mitversichert sind anfallende Kosten für Reparaturen in der gemieteten Wohnung nach Leitungswasserschäden (Z.B. an Fußböden, Tapeten, Innenanstrichen ect.).

Durch den Abschluß einer Hausratversicherung werden Risiken und Gefahren durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus Leitungswasser, Rohrbruch, Frostschäden, Sturm und Hagel abgedeckt, welche den versicherten Hausrat entweder beschädigen, zerstören, oder beispielsweise durch Einbruchsdiebstahl abhanden kommen können.

Höherwertige Tarife einer Hausratversicherung beinhalten auch Sondereinschlüsse, wie beispielsweise Überspannungsschäden durch Blitzschlag (in der Regel bis 5% der Versicherungssumme versicherbar), Glasbruchschäden an Einrichtung- oder Gebäudeverglasungen, Ceranfelder, Fahrraddiebstahl, Wasseraustritt aus Aquarien, oder Inhalte Ihres Bankschließfachs, bzw. lassen solche mitversichern.

Eine Hausratversicherung wird in der Regel als sogenannte verbundene Hausratversicherung abgeschlossen. In dieser Form sind alle Gegenstände versichert, welche ausschliesslich den privaten Gebrauch des Versicherten dienen, wie zum Beispiel Teppichböden, Lebensmittel Vorräte, Bekleidung, Bücher, Bilder sowie Möbel. Desweiteren sind auch geliehene Sachen, oder Gegenstände unter Eigentusvorbehalt (zum Beispiel ein Fernseher welcher auf Ratenkauf erworben wurde) im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert.

Gute und günstige Hausratversicherungen für Familien

Mit einer Hausratversicherung kann sich eine junge Familie davor schützen, dass sie nach einem Unglücksfall völlig vor dem Nichts steht. Da junge Familien ihr Budget oft restlos für Anschaffungen ausgeben müssen, bleibt nicht viel Spielraum für Rücklagen. Möglicherweise müssen noch Raten für die inzwischen nicht mehr vorhandenen Möbel gezahlt werden.

Hier schützt eine Hausratversicherung für Familien davor, dass ein zweiter Kredit aufgenommen werden muss, sofern er überhaupt von der Bank gewährt wird. Aber auch als Absicherung gegen weniger dramatische Ereignisse ist sie sinnvoll.

Beispiele
Deshalb gilt die Hausratversicherung für Familien als die vierte notwendige Versicherung nach der unverzichtbaren Absicherung durch eine Risikolebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Haftpflichtversicherung.

Was sollte eine Familie beim Umzug in eine neue Wohnung beachten

Wechselt die versicherte Familie einer Hausratversicherung ihre Wohnung, behält sie auch in der neuen Wohnung Versicherungsschutz. Behält der Versicherungsnehmer gleichzeitig die bisherige Wohnung bei, gilt der Versicherungsschutz nur in der Wohnung, die er überwiegend nutzt.

Während des Wechsel in die neue Wohnung gilt der Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung in beiden Wohnungen. Dieser erlischt jedoch in der alten Wohnung spätestens mit Ablauf von zwei Monaten. Aufgrund des Höheren Risikos bei einem Umzug ins Ausland, entfällt der Versicherungsschutz.

Nach einem Wohnungswechsel muss der Versicherte spätestens nach zwei Wochen der Hausratversicherung die neue Adresse und die Größe der neuen Wohnung angeben. Möglicherweise muss dann, bei Umzug in einen anderen Ort, auch der Beitragssatz vom Hausratversicherer geändert werden, da in der neuen Region evtl. ein anderer Prämiensatz gilt.

Bei einer Beitragshöhung nach dem Wohnungsumzug um mehr als 5% pro Versicherungsperiode kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag kündigen und den Versicherer wechseln. Die Kündigung durch den Versicherten muss spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die erhöhten Beiträge erfolgen. Die Hausratversicherung kann dann nur zeitanteilig einen Beitrag verlangen.

Schäden durch fremde Personen

Der Abschluss einer Hausratversicherung beinhaltet regelmäßig Obliegenheiten des Versicherungsnehmers wie eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Grundgedanke ist die Vorbeugung des Schadens; hierbei muss der Versicherungsnehmer im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv mitwirken.

Im konkreten Streitfall verneinte das LG Berlin die Leistungspflicht des Hausratversicherers, da der Versicherungsnehmer in hohem Maße unbekümmert und leichtfertig gehandelt habe. So hatten der Versicherungsnehmer und sein Freund während eines Urlaubs im thailändischen Pattaya mit zwei thailändischen Damen zuerst Alkohol getrunken und diese anschließend mit auf ihr Hotelzimmer genommen. Dort bedrohten die beiden Damen die Urlauber mit Messern und zwangen sie, mit Betäubungsmitteln versetztes Bier zu trinken. Nach dem Aufwachen waren die Frauen mit Bargeld und Schmuck des Versicherungsnehmers verschwunden. Der Streitwert (Schaden) betrug 6.417 EUR (LG Berlin, 21.12.2004 - 7 O 492/03).

Zwar waren der versicherte Tatbestand der Beraubung gemäß § 5 Ziffer 3 a) VHB 2000 (MB) (vgl. auch A § 3 Ziffer 4 a) VHB 2008 / 2010 (MB)) sowie der weltweiten Außenversicherung der Hausratversicherung gemäß § 11 Ziffer 1 VHB 2000 (MB) (vgl. auch A § 7 Ziffer 1 VHB 2008 / 2010 (MB)) gegeben. Doch erst das grob fahrlässige Verhalten des Versicherungsnehmers ermöglichte die Beraubung, der deshalb auch den Schaden zu tragen hat.

Zum Schutz des mitgenommenen Hausrates hat der Versicherungsnehmer auch auf Urlaubsreisen aktiv beizutragen. Immerhin vermeidet er dadurch ggf. erforderliche Abwägungen, ob es sich hierbei um leichte oder grobe Fahrlässigkeit handelte mit entsprechenden Konsequenzen für den Versicherungsschutz. Dazu beitragen kann er unter anderem durch:
Beachten der landestypischen Sicherheitsvorschriften
Verschluss von Wertsachen am Urlaubsort
Nichtmitnahme von Wertsachen auf Urlaubsreisen usw.

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Hausratversicherung für Familien - Tipps und Infos

Als zum Öffnen nicht bestimmte Werkzeuge sind insbesondere solche zu betrachten, die geeignet sind, auf den Schließmechanismus des Schlosses einzuwirken. Vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer nach der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte. Für die Entschädigungspflicht der Hausratversicherung ist es nicht erforderlich, dass die Wohnung bzw. der Raum, in dem sich das Behältnis befindet, verschlossen war, wenn ein anwesender Besucher einen unbeobachteten Augenblick nutzt, die Tat auszuführen.

Sorgen Sie für vertragliche Klarstellung und vereinbaren Sie, dass zur Wohnung sämtliche Räume einschließlich Nebenräume gehören, wie sie in Auslegung der VHB 2000 in der Verbundenen Hausratversicherung als Versicherungsort gelten! Erforderlichenfalls sollten Sie in Ergänzung des Tipps zu Ziffer 2.4 auch die innerhalb der Wohnung ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzten Räume als Versicherungsort vereinbaren. Als Versicherungsort ist außerdem das Grundstück des Versicherungsnehmers deklariert.

Versicherungsverträge sind grundsätzlich für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Man unterscheidet unterjährige Verträge mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr (z. B. Ausstellungsversicherung), ein- oder mehrjährige Verträge Hausratversicherung für Familien und Verträge mit festem Ablauftermin. Ein Versicherungsverhältnis kann unabhängig von der vereinbarten Vertragsdauer grundsätzlich durch Vereinbarung jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden.

Für den Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung ist der Ort der Quelle des schädigenden Leitungswassers unerheblich. Maßgebend für den Versicherungsfall ist nur die Art der Wasserquelle. Versicherungsfall ist nicht etwa das bestimmungswidrige Austreten von Leitungswasser, sondern dessen Einwirkung auf die versicherte Sache am Versicherungsort. Es besteht also Versicherungsschutz auch dann, wenn das Leitungswasser außerhalb der Wohnung bestimmungswidrig austritt (z.B. aus einer Wasserleitung schädigend auf versicherte Sachen einwirkt.

Für Altverträge, die bis zum 1.1.2008 abgeschlossen wurden, gib es eine Übergangszeit bis zum 31.12.2008 (mit dem alten VVG). Danach gilt das neue Recht. Was in den anderen Beiträgen der Hausratversicherung für Familien bereist erwähnt wurde gilt auch hier. Die neuen Rechtsgrundlagen (VVG und Musterbedingungen) müssen ihre Bewährungsprobe vor den Gerichten erst einmal bestehen. Erst höchstrichterliche Entscheidungen werden neue Unklarheiten und aufgefundene Regelungslücken schließen. Versichert ist gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung.

Von eingelagerten, gefundenen Hausratgegenständen sind im Rahmen einer Hausratversicherung nicht versichert, Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken), Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Hausratversicherung

Gibt jedoch z.B. der Dieb beim Abtransport der gestohlenen Sache einer anderen zerbrechlichen versicherten Sache im Vorbeigehen absichtlich einen Fußtritt, sodass sie umstürzt und zerbricht, handelt es sich hingegen um einen versicherten Vandalismusschaden. Es ist nicht erforderlich, dass der Vandalismusschaden an den versicherten Sachen innerhalb des Versicherungsortes der Hausratversicherung angerichtet wird. Zwar ist nach § 3 Nr. 3 VHB 2008 das Eindringen in die Wohnung, in der sich die Sachen befinden, Voraussetzung für den Versicherungsschutz.

Als Motiv für den Einschluss solcher Sachen wird in der Literatur angeführt, dass Arbeitnehmer wie auch selbstständig tätige Personen gelegentlich Arbeitsgeräte und (kleinere) Einrichtungsgegenstände mit nach Hause nehmen und ein Sachersatzinteresse haben (Martin SVR H IV 37). Haustiere, d.h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z.B. Fische, Katzen, Vögel). Die VHB der Hausratversicherung für Familien 2008 verwenden die Definition Haustiere, die regelmäßig und artgerecht in Wohnungen gehalten werden.

Die nach Nr. 1 in der Hausratversicherung versicherten Kosten werden je Versicherungsfall (siehe § 3) zusammen mit der Entschädigung für versicherte Sachen (siehe § 1) bis zu x % auch über die Versicherungssumme (siehe § 12 in Verbindung mit § 27 Nr. 4) hinaus ersetzt. Versichert sind notwendige Kosten für - auch erfolglose - Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder Minderung eines Schadens für sachgerecht halten durfte (Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten).

In einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel gemäß Nr. 4a aa) oder 4 bb) (Raub, s. Ziff. 4.3) anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten (§ 3 Nr. d) VHB 2008). Entschädigungspflichtig sind im Rahmen der Hausratversicherung nicht nur die entwendeten Sachen, sondern auch Schäden an versicherten Sachen als Folge eines Einbruchdiebstahls oder des Versuchs eines Einbruchdiebstahls. Auf der Suche nach Beute bricht der Täter die Schränke gewaltsam auf und beschädigt sie hierbei.

Unter die nach Abschnitt e ausgeschlossenen Schäden durch Verkratzen usw. fallen solche, die lediglich mehr oder weniger das Aussehen der Sache beeinträchtigen. Selbst wenn hierdurch die Sache im Wert gemindert, aber noch voll funktionsfähig ist, besteht kein Entschädigungsanspruch aus der Hausratversicherung, auch nicht in Form eines Wertminderungsausgleichs. Die nach Abschnitten f und g ausgeschlossenen Gefahren sind (mit Ausnahme Plünderung) in § 3 Nr. 2 a bis f AVB EPH in wesentlicher Übereinstimmung der Verbundenen Hausratversicherung definiert.

Der Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung für Familien bezieht sich gemäß Abschnitt A § 5 Nr. 1a) bis c) VHB 2008 auf Schäden, die entstehen durch unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich die versicherten Sachen befinden. Der Sturm drückt das verriegelte Wohnungsfenster ein und erfasst in der Wohnung befindliche Sachen und beschädigt sie. Dadurch, dass der Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich die versicherten Sachen befinden, wirft.

Hausratversicherung für Familien - Empfehlungen und Tipps

Die Hausratversicherung gehört auf Grund ihrer umfangreichen Tarif- und Leistungsgestaltung mit zu den komplexesten Versicherungsformen. Es gilt hierbei viele Dinge zu beachten, um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz aus allen Tarifen eine gute und günstige Hausratversicherung für Familien Anbietern zu ermitteln. Nicht nur preislich unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, sondern auch in den jeweiligen Leistungseinschlüssen.

Um einen auf die persönlichen Ansprüchen für Familien optimierten Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung zu erhalten, ist in den meisten Fällen ein persönliches Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler, welcher sich auf das Versicherungsgebiet "Hausratversicherung für Familien" spezialisiert hat, unbedingt zu empfehlen. Unter famk Hausratversicherung finden Sie weitere zusätzliche Informationen und Tipps über eine gute und optimale Tarifgestaltung.

Jeder Mensch hat unterschiedliche Ansprüche und Bedürfnisse, auch die persönliche Lebenssituation kann sich schnell ändern. All diese Faktoren spielen bei der Tarifwahl eine wichtige Rolle und können für Familien schnell dazu führen, wenn durch die Wahl eines falschen Tarif, ein mangelnder Verischerungsschutz, (eine sogenannte Unterversicherung) entsteht.

Wenn Sie eine gute und günstige Hausratversicherung für Familien suchen, stellen Sie nicht die Höhe der zu zahlenden Beiträge in den Vordergrund, denn oftmals sind die vermeindlich günstigeren Preise mit mangelnden Leistungen verbunden. Durch den Vergleich unserer Experten und deren jahrelanger Erfahrungen wird ein guter Kompromiss für Familien gefunden, welcher alle notwendigen Leistungen und Anforderungen einer Hausratversicherung gefunden, welche einen bestmöglichen Schutz zum günstigsten Preis beinhaltet.


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