Durch die Swiss Life Kinderunfallversicherung gut und günstig versichert
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Kinderunfallversicherung
Swiss Life Kinderunfallversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Kinder sind beim Spielen oder Sport treiben, aber auch im täglichen Straßenverkehr erheblichen Unfallgefahren ausgesetzt. Auch wenn Sie noch so gut auf Ihre Kinder aufpassen, ein hundertprozentiger Schutz ist nicht möglich. Daher gehört eine Kinderunfallversicherung mit zur wichtigsten Risikoabsicherung für Ihr Kind.
Warum ist eine Kinderunfallversicherung sinnvoll und wichtig
Bei der Kinderunfallversicherung handelt es sich um eine spezielle Form der privaten Unfallversicherung. Zwar besteht für Kinder ein gesetzlicher Unfallschutz, jedoch gilt dieser erst ab dem Besuch des Kindergartens und ist auch im Leistungsumfang erheblich eingeschränkter, als die private Unfallschutz. Die private Kinderunfallversicherung kann bereits nach der Geburt des Kindes abgeschlossen werden und bietet, im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, auch ab diesem Zeitpunkt vollen Versicherungsschutz.
Der Unfallschutz durch die private Kinderunfallversicherung bezieht sich auf alle Lebenssituationen wie im Verkehr, beim Spielen oder Sport treiben, wie auch im Haushalt und Garten, in der sich Kinder bewegen. Wird das versicherte Kind durch einen Unfall dauerhaft körperlich, oder geistig in seiner Handlungsfähigkeit beeinträchtigt, so erhält dieses die vereinbarten finanziellen Leistungen aus der Unfallpolice, je nach Invaliditätsgrad und bis zur maximalen Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Zu den allgemeinen Leistungen der Kinderunfallversicherung zählen unter anderem,
Todesfall-Leistungen, auch wenn der Unfalltod nicht sofort, sondern innerhalb eines Jahres eintritt,
Genesungsgeld,
Kosmetische Operationen,
Übergangsleistung und Sofortleistung bei Schwerstverletzungen,
Invaliditätsleistung bereits ab 1% Invaliditätsgrad,
Zahlung einer Unfallrente schon ab 50% Invalidität,
erweitertes Krankenhaustagegeld bei Kindern bis 12 Jahre,
volle Kostenerstattung für Kosmetische Operationen
Umfangreiche Rehabilitierungsmaßnahmen
Der Vertrag für die Kinderunfallversicherung kann bis zum 16. Lebensjahr abgeschlossen werden und wandelt sich mit Vollendung des 18. (in Ausnahmefällen des 21.) Lebensjahres in eine Erwachsenenunfallversicherung um. Nimmt der Versicherungsnehmer schon vorher eine berufliche Tätigkeit, oder Ausbildung auf, erfolgt die Umstellung bereits schon früher.
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der Swiss Life Kinderunfallversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
Swiss Life Kinderunfallversicherung - Tipps und Infos
Auch Selbständige und Freiberufler dürften in der Regel mit einer Krankentagegeld- oder Krankenhaustagegeldpolice besser bedient sein. An die Zahlung eines
Krankenhaustagegeldes durch die Kinderunfallversicherung kann sich, soweit mitversichert, die Zahlung eines Genesungsgeldes für dieselbe Anzahl von Kalendertagen anschließen. Dabei gilt die
Maximalleistungsdauer von 100 Tagen mit gestaffelter Leistungshöhe. Ereignet sich ein Unfall im Ausland, so verdoppelt sich das Krankenhaustagegeld für die
Dauer des Krankenhausaufenthaltes in dem betreffenden Land.
Weitere Spezialdeckungen existieren für Jäger, Reiter, Sportbootinsassen, Beamte, Firmengäste, Heilberufe, Umschüler, Berufssportler, Notärzte, Feuerwehren,
Rettungsschwimmer etc. Ein Zeichen der Zeit ist die fondsgebundene Anlage von Kapital. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass diese Möglichkeit auch in
der Kinderunfallversicherung offeriert wird. Bei Vertragsablauf besteht die Möglichkeit, zwischen der Auszahlung des Fondsvermögens oder einer Übertragung der
Fondsanteile zu wählen.
Denn der VN habe die Swiss Life Kinderunfallversicherung nicht in seiner Eigenschaft als Bäckermeister oder Gewerbetreibender abgeschlossen. Diese Versicherung decke auch
nicht ausschließlich Gefahren aus der gewerblichen Tätigkeit des VN, sondern sie erfasse dessen körperliche und geistige Leistungsfähigkeit schlechthin.
Insoweit handele es sich um eine normale Kinderunfallversicherung, wie sie ebenso von Arbeitern, Angestellten oder Beamten gehalten werde.
Bei unfallbedingten Verletzungen des versicherten Kindes und einer notwendigen vollstationären Heilbehandlung wird für jeden Abwesenheitstag vom
Schulunterricht bei allgemeinen oder berufsbildenden Schulen eine Kostenpauschale von 15 EUR für bis zu 100 Tage gezahlt. Soweit die dargestellten
Zusatzleistungen tatsächlich zuschlagsfrei und beitragsfrei dem Versicherungsschutz durch die Kinderunfallversicherung zugrundegelegt werden, können sie akzeptiert werden.
Vom Versicherungsschutz der Swiss Life Kinderunfallversicherung ausgeschlossen und grundsätzlich nicht versicherbar sind Personen, die geisteskrank oder dauernd pflegebedürftig sind. Dauernd
pflegebedürftig bedeutet dabei, dass die Verrichtungen des täglichen Lebens, wie Waschen, Anziehen und Essen, überwiegend nur mit fremder Hilfe bewältigt
werden können. Geisteskrank bedeutet nicht jede krankhafte Störung des Geistes oder der Seele. Die Störung muss vielmehr so hochgradig sein, dass ihre
Auswirkungen den Kranken vom allgemeinen Leben weitgehend ausschließen.
Die Kinderunfallversicherung auf der Basis der AUB-Kids 95 beinhaltet den erweiterten Deckungsschutz für Unfälle und Erkrankungen für Kinder im Alter
zwischen 1 und 14 Jahren. Eine größere Zahl von Kinderunfallversicherung Anbietern bietet inzwischen einen solchen Versicherungsschutz zumeist als Ergänzung zur Unfallpolice an.
Die Unfallfolgen sind bei den meisten Anbietern doppelt abgesichert. Zum einen durch die reine Unfallpolice, zum anderen durch den Zusatzvertrag für
Invalidität, der neben Krankheit auch bei Unfall leistet.
Auf unserem unabhängigen Vergleichsportal erhalten Sie weitere zahlreiche und nützliche Tipps und Infos rund um das Thema Versicherungen wie beispielsweise die Kinderunfallversicherung sowie Reisen.
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Allgemeine Infos und Tipps über die Kinderunfallversicherung
Die Schmerzensgeldtabelle gemäß der Kinderunfallversicherung beinhaltet u. a.: Bruch, Riss, Absprengung, Ausriss an/am Schädel, Becken, Schultergelenk, Ellenbogen, Hüftgelenk, Knie,
Sprunggelenk, Wirbelsäule, Fuß- und Handgelenke, Kiefergelenke, Nase, Schulterblatt, Brustbein, Schlüsselbein, Finger, Zehe, Rippe, Quetschung eines inneren
Organs, Gehirnerschütterung 2. Grades, Verbrennungen 2. Grades, Halswirbelschleudersyndrom mit Nervenwurzelschädigung, Zerreißung von Muskeln, Sehnen, Bändern,
Kapseln, Zerrung von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln.
Vom Versicherungsschutz der Swiss Life Kinderunfallversicherung ausgeschlossen und grundsätzlich nicht versicherbar sind Personen, die geisteskrank oder dauernd pflegebedürftig sind. Dauernd
pflegebedürftig bedeutet dabei, dass die Verrichtungen des täglichen Lebens, wie Waschen, Anziehen und Essen, überwiegend nur mit fremder Hilfe bewältigt
werden können. Geisteskrank bedeutet nicht jede krankhafte Störung des Geistes oder der Seele. Die Störung muss vielmehr so hochgradig sein, dass ihre
Auswirkungen den Kranken vom allgemeinen Leben weitgehend ausschließen.
Die Folge einer solchen dynamischen Anpassung der Kinderunfallversicherung ist, dass der Versicherungsschutz im Rahmen des bestehenden Vertrages ansteigt und damit auch
der zu zahlende Beitrag. Insofern ist es sinnvoll, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob das Leistungs- und Prämienniveau sich noch auf einem Stand
befindet, der für den Versicherungsnehmer akzeptabel ist. Es sollte nämlich vermieden werden, dass sich beide Werte in eine Richtung entwickeln, die
ursprünglich gar nicht gewollt war.
Beispielsweise die InterRisk, Baden-Badener, Würzburger, Aspecta, WÜBA sowie insbesondere Maklerzusammenschlüsse und Spezialangebote wie Best Advice, Best
Intention, CHARTA, FIRST, GSR, Comfort etc. Die Standardgliedertaxe aus den AUB 99/AUB 2000 der Kinderunfallversicherung
sieht wie folgt aus. Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich, soweit nicht etwas
anderes vereinbart ist, die folgenden Invaliditätsgrade.
Außerdem verfällt der Anspruch auf Leistung nach einer Leistungsablehnung nur dann, wenn die Kinderunfallversicherung in seiner Ablehnung der Ansprüche auf die
Notwendigkeit der gerichtlichen Geltendmachung ausdrücklich hingewiesen hatte. Grundsätzlich sind Obliegenheiten bei Vertragsabschluss, während der
Vertragsdauer und nach Eintritt des Versicherungsfalles zu unterscheiden. Bei Vertragsabschluss sind die vollständige Beantwortung der Antragsfragen und der
Gesundheitserklärung zu berücksichtigen.
Handelt es sich um Leistungen aus einer Swiss Life Kinderunfallversicherung, die der Arbeitnehmer gegenüber dem Versicherungsunternehmen geltend machen kann, gehören die
Leistungen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, soweit sie Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen darstellen, der Unfall im
beruflichen Bereich eingetreten ist und die Beiträge ganz oder teilweise Werbungskosten waren (bzw. steuerfreie Reisenebenkostenvergütungen). Die
Versicherungsleistungen unterliegen nicht dem Lohnsteuerabzug.
Swiss Life Kinderunfallversicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Kinderunfallversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die Swiss Life Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der Swiss Life Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "Swiss Life Kinderunfallversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Kinderunfallversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Syncro24 Kinderunfallversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Kinderunfallversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die Swiss Life Kinderunfallversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.