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Pflegeversicherung
DEVK Pflegeversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Die Pflegeversicherung übernimmt bei vollstationärer Pflege die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung monatlich pauschal für Pflegebedürftige.
Die Leistungen der teilstationären Pflege können mit den ambulanten Pflegeleistungen kombiniert werden. In diesem Fall steht dem Versicherten ein Gesamtleistungsanspruch von 150 % der geltenden Pflegesachleistungsbeträge zur Verfügung. Wird durch die teilstationäre Pflege ein Anteil von mehr als 50 % der Pflegesachleistung nicht ausgeschöpft, hat dies keine Auswirkungen auf die Leistungsbeträge für die häusliche Pflege. Das Sozialgesetzbuch SGB XI unterscheidet drei Stufen der Pflegebedürftigkeit:
Pflegestufe 0 - eingeschränkte Alltagskompetenz Pflegestufe 1 - erheblich pflegebedürftig Pflegestufe 2 - schwerpflegebedürftig Pflegestufe 3 - schwerstpflegebedürftig
In welche Pflegestufe ein pflegebedürftiger Mensch einzustufen ist, entscheidet bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) und bei privat Versicherten der medizinische Dienst Medicproof GmbH, eine Tochtergesellschaft des Verbandes der privaten Krankenversicherer. Bei Vorliegen der Pflegebedürftigkeit wird monatlich und gestaffelt nach den Pflegestufen von der GKV eine Sachleistung, von der PKV eine Geldleistung erbracht.
Es gibt auch Kombinationen aus Sachleistung und Pflegegeld. Zusätzlich erbracht werden Leistungen für Pflegehilfsmittel wie zum Beispiel Rollstühle, ein einmaliger Umbauzuschuss zur behindertengerechten Einrichtung der Wohnung sowie bei der häuslichen Pflege durch einen Anverwandten, der diese Pflege nicht erwerbsmäßig durchführt, auch Beiträge zu dessen Rentenversicherung.
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der DEVK Pflegeversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
DEVK Pflegeversicherung - Tipps und Infos
Zur Pflegestufe III im Sinne der Pflegeversicherung zählen die Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund
um die Uhr und auch nachts der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand
muss mindestens fünf Stunden betragen, wobei mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen (§ 15 Abs. 3 Nr. 3 SGB XI).
Soweit ein Versicherter der DEVK Pflegeversicherung aufgrund eines Anspruchs auf häusliche Krankenpflege auch Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung aus
seiner Krankenversicherung hat, während der Durchführung einer vollstationären Heilbehandlung im Krankenhaus sowie von stationären Reha-Maßnahmen, Kur- oder
Sanatoriumsbehandlungen und während der Unterbringung aufgrund richterlicher Anordnung, es sei denn, dass diese ausschließlich auf Pflegebedürftigkeit beruhen.
Bei einigen DEVK Pflegeversicherung Anbietern ist eine Todesfallleistung bei Nichtinanspruchnahme der Pflegerente als Zusatzleistung eingeschlossen. Verstirbt z.B. die
versicherte Person vor dem 85. Lebensjahr, dann wird der zuvor gezahlte Einmalbeitrag im ersten Versicherungsjahr geleistet und fällt danach gleichmäßig bis
zum 85. Lebensjahr, so dass mit 80 Jahren nur noch ein geringer Restbetrag ausgezahlt würde. Teilweise erfolgt auch schon die Beitragsbefreiung bei
Pflegebedürftigkeit ab der Pflegestufe II.
Unerlässlich ist auch bei der Pflegeversicherung die Möglichkeit für eine Dynamisierung von Leistung und damit auch des Beitrags ohne erneute
Gesundheitsprüfung. Nur so kann mittelfristig gewährleistet werden, dass das ursprünglich vereinbarte und als erforderlich erkannte Absicherungsniveau auch
tatsächlich bis zum möglichen Eintritt des Pflegefalls erhalten bleibt. Ansonsten droht eine neuerliche Versorgungslücke. Allerdings begrenzen die Anbieter
diese Dynamisierungsmöglichkeit bis zum Erreichen eines bestimmten Alters.
Nach einer Studie der Pflegeversicherung AG Ende 2007 haben bisher nur rund 43 Prozent der Bundesbürger finanzielle Reserven für den Fall
der Pflegebedürftigkeit angelegt. Im Jahr 2050 werden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf 100 Erwerbstätige 58,8 Rentner und 26,4 pflegebedürftige
Menschen in Deutschland entfallen. 2005 standen 100 Erwerbstätigen noch 30,5 Rentner und 7,1 Pflegebedürftige gegenüber. Auch wer privat krankenversichert ist,
muss sich gegen das Pflegerisiko absichern.
Leistungen der Pflegeversicherung werden z.B. je nach Ausgestaltung der Leistungen ausschließlich für nachgewiesene Pflegeleistungen gezahlt, die im Katalog der SPV gelistet sind.
Die Pflegebedürftigkeit muss im Sinne der Tarifbedingungen durch den behandelnden Arzt bescheinigt werden. Die Tarifform wird nur von einigen wenigen
Krankenversicherern angeboten. Es werden derzeit zwei Tarifvarianten angeboten. Übernahme der Restkosten bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Bleibt dann
noch eine Versorgungslücke.
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Allgemeine Infos und Tipps über die Pflegeversicherung
Einige Versicherer, aber längst nicht alle, stellen die Pflegeversicherung im Pflegefall zumindest bei Erreichen der Pflegestufe III beitragsfrei.
Teilweise erfolgt auch schon die Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit ab der Pflegestufe II. Genauestens sollte analysiert werden, ab welcher
Pflegestufe welcher Prozentsatz des versicherten Tagegeldes tatsächlich geleistet wird. Einige wenige Tarifangebote beginnen mit einer möglichst hohen
Leistung in der Pflegestufe I.
Zahlen belegen, dass fast 40 Prozent aller stationär Pflegebedürftigen erst durch die Pflege zu Sozialhilfeempfängern werden. Das eigentliche Problem liegt
in dem fehlenden Problembewusstsein, insbesondere derer unter 50 Jahren. Festzustellen ist eine deutlich größere Wahrnehmung des Problems und die daraus
resultierende Nachfrage nach Produkten bei den 50- bis 60-Jährigen. Wie in allen anderen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung gilt auch in der
gesetzlichen Pflegeversicherung die gesetzliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG).
Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Punktetabelle liegt die Pflegestufe III vor, wenn die durch die Pflegeversicherung versicherte Person dauernd bettlägerig ist und nicht ohne
Hilfe einer anderen Person aufstehen kann oder wenn die versicherte Person der Bewahrung bedarf. Bewahrung liegt vor, wenn die versicherte Person wegen einer
seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere in hohem Maße gefährdet und deshalb nicht ohne ständige Beaufsichtigung bei Tag und Nacht
versorgt werden kann.
Grundsätzlich werden von Kranken- und Lebensversicherern folgende Produktformen für die Pflegeversicherung angeboten, Pflegetagegeldversicherung, Pflegekostenversicherung,
Pflegerentenversicherung, Pflegerentenzusatzversicherung. Einige Versicherer bieten ergänzend Zusatzleistungen (Assistanceleistungen) mit Beratungs- und
Hilfeleistungen an, die im Pflegefall in Anspruch genommen werden können wie z.B. Vermittlung von qualifiziertem Pflegepersonal, Organisation des
Pflegedienstes, Suche nach geeigneten Pflegeheimen.
Im Rahmen der Risikoprüfung werden Gesundheitsfragen in mehr oder weniger umfassender Art und Weise gestellt und müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet
werden. Da die DEVK Pflegeversicherung das Risiko aufgrund der vorhandenen Vorerkrankungen aber eventuell unterschiedlich bei ihrer Risikoprüfung einschätzen, kann es
durchaus sein, dass unterschiedliche Aussagen erfolgen. Diese können von der vorbehaltlosen Annahme aufgrund exzellenten Gesundheitszustands bis hin zur
Ablehnung des Versicherungsschutzes reichen.
In der Sozialen DEVK Pflegeversicherung kann alternativ zur Sachleistung ein Pflegegeld oder eine Kombination aus beiden Leistungsarten beansprucht werden. In der
Privaten Pflegeversicherung ist die Geldleistung der Regelfall. Das Pflegegeld wird für die häusliche Pflege gezahlt, die entweder Angehörige oder vom
Pflegebedürftigen selbst eingesetzte Pflegedienste erbringen. Es wird je nach Pflegestufe bis zu folgender Höhe erbracht: Pflegestufe I: bis zu 215 EUR,
Pflegestufe II: bis zu 420 EUR, Pflegestufe III: bis zu 685 EUR.
DEVK Pflegeversicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Pflegeversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die DEVK Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der DEVK Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "DEVK Pflegeversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Pflegeversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter DKV Pflegeversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Pflegeversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die DEVK Pflegeversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.