Private Krankenversicherung für Selbstständige - Optimal versichert zum günstigsten Preis
Die private Krankenversicherung gehört zur Form der Personenversicherung und erstattet in der sogenannten Krankheitskostenversicherung die entstehenden Kosten aus der Heilbehandlung von Krankheiten und Unfällen des Versicherungsnehmers. Dies gilt in erster Linie für Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, also solche, die entweder nach Art ihrer Beschäftigung nicht versicherungspflichtig sind (Selbstständige, Beamte) oder Angestellte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Dieser Personenkreis hat zwei Möglichkeiten einen Krankenversicherungsschutz abzuschliessen, entweder durch eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, oder eine private Krankenversicherung.
Bei der Wahl des richtigen Krankenversicherungsschutzes ist zu beachten, dass durch die gesetzliche Krankenversicherung und durch die Private Krankenversicherung eine Reihe von unterschiedlichen Leistungen angeboten werden. Darüberhinaus gilt, dass es in der privaten Krankenversicherung eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten gibt. Je nach Tarif können besondere Wartezeiten gelten, zum Beispiel bei Zahnersatz, Geburtshilfe usw. Die Wartezeit entfällt bei Unfällen. Diese spielt aber eigentlich nur noch im Rahmen von Zusatzversicherungen eine Rolle.
Wer kann in die Private Krankenversicherung wechseln, bzw. sich privat versichern? Der Wechsel von der Gesetzlichen (GKV) in die Private Krankenversicherung (PKV) ist möglich für folgende Personengruppen:
Selbstständige, Freiberufler, versicherungsfreie GmbH-Gesellschafter Geschäftsführer
Beihilfeberechtigte (z.B. Beamte und Beamtenanwärter)
Angestellte und Arbeitnehmer welche ein Bruttoeinkommen mindestens von 62.550 Euro im aktuellen Jahr 2026 erreichen,
Nicht erwerbstätige (aber nicht arbeitslose) Personen, wie beispielsweise Hausfrauen oder Hausmänner, wenn der Ehepartner privat versichert ist
Landwirte und Studenten unter bestimmten Voraussetzungen
Unter bestimmten Voraussetzungen die Angehörigen der genannten Personengruppen
Die zu zahlenden Beiträgen richten sich bei der privaten Krankenversicherung nach dem vereinbarten Tarif, also der Leistungshöhe und dem zu versichernden Risiko, dem Antragsteller. Dabei sind Faktoren wie Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen ausschlaggebend.
Welche Leistungen werden durch die Private Krankenversicherung erbracht
Neben den erheblich günstigeren Beiträgen bietet die Private Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung einen erheblich besseren Leistungsumfang. Die typischen Leistungsarten der privaten Krankenversicherung sind
Ambulante Heilbehandlung
Ärztliche Beratungen, Untersuchungen, Besuche, ambulante Operationen, Röntgendiagnostik, Strahlentherapie,
Heilpraktikerbehandlungen,
Arznei- und Verbandmittel, die ärztlich verordnet wurden,
Heilmittel wie z.B. Heilbäder, Inhalationen, Massagen, Wärme- und Lichtbehandlungen, die ärztlich verordnet wurden,
Hilfsmittel wie Brillen, Hör- und Sprechgeräte, Gehhilfen usw.,
Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen,
Psychotherapeutische Behandlungen.
Stationäre Heilbehandlung
Regelleistungen wie Unterbringung im Mehrbettzimmer, ärztliche Behandlung, Operationen und Nebenkosten, Sachkosten für Strahlentherapie, Herz-Lungen-Maschine, Herzschrittmacher, künstliche Niere, Arzneien, Verbandmaterial und Transporte,
Wahlleistungen wie freie Krankenhauswahl, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung.
Zahnärztliche Heilbehandlung
Zahnärztliche Behandlung,
Zahnersatz,
Kieferorthopädische Behandlung.
Zusätzlich werden Leistungen für Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld, Pflegezusatzversicherung und Auslandsreise Krankenversicherungen angeboten.
Die Entscheidung für die Private Krankenversicherung ist regelmäßig endgültig. Ändern sich aber die Voraussetzungen, z.B. durch Arbeitslosigkeit, kann dass zur Folge haben, dass eine Rückkehr in die GKV vorgenommen werden muss, da wieder Versicherungspflicht eintritt. Ein freiwillig in der GKV Versicherter kann grundsätzlich jederzeit auch in die Private Krankenversicherung wechseln.
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Private Krankenversicherung für Selbstständige - Tipps und Infos
Leistungsfreiheit der Private Krankenversicherung setzt voraus, dass die Obliegenheitsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die vorsätzliche
Obliegenheitsverletzung führt regelmäßig zur Leistungsfreiheit des Versicherers. Jedoch besteht der Grundsatz, dass bei folgenloser Obliegenheitsverletzung
die Berufung auf Leistungsfreiheit nur zulässig ist, wenn der Verstoß generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, und den
VN der Vorwurf eines groben Verschuldens trifft.
Obwohl in der Private Krankenversicherung generell keine Beitragsfreiheit während der Mutterschaftsfristen und des Bezuges von Erziehungsgeld gilt, gewähren einige wenige
Krankenversicherer während des Bezuges von Erziehungsgeld eine Beitragsfreistellung. Anstelle des von der PKV nicht gezahlten Mutterschaftsgeldes wird
teilweise eine einmalige Mutterschaftsunterstützung von 200 EUR angeboten. Durch die Private Krankenversicherung für Selbstständige kann eine Haushaltshilfe nur über den zusätzlichen Abschluss einer
Krankenhaustagegeldversicherung finanziert werden.
Das Angebot von Zusatzversicherungen durch die Private Krankenversicherung für Selbstständige reicht von Kombi Paketen über klar definierte Zahnzusatzpolicen, Krankenhaus Zusatzversicherungen bis hin zu
Pflegezusatzversicherungen, Leistungsangeboten speziell zum Einschluss von Heilpraktikerbehandlung, Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden auf der
Basis des Hufeland-Verzeichnisses sowie der Möglichkeit des Abschlusses von Krankentagegeldversicherungen und sog. reinen Ergänzungsversicherungen in der
Kombination mehrerer Leistungsarten.
Auch betragsmäßig festgelegte Selbstbehalte und besonders vereinbarte Beitragszuschläge (z. B. aufgrund erhöhten Gesundheitsrisikos) können entsprechend
angepasst werden. Außerdem ist eine Anpassung möglich, wenn sich die Verhältnisse im Gesundheitswesen verändert haben. Auch hierfür ist die Zustimmung eines
unabhängigen Treuhänders erforderlich, damit Versicherungs- und Tarifbestimmungen für die Private Krankenversicherung verändert werden können. Oftmals werden Mittel aus der Rückstellung für
Beitragsrückerstattung verwendet.
Während die gesetzliche Krankenversicherung jahrzehntelang nach dem Solidaritäts- oder Umlageprinzip funktionierte, basiert die Private Krankenversicherung schon immer auf dem Individualversicherungs- oder
auch Äquivalenzprinzip. Aber auch in die GKV ziehen zunehmend Wettbewerbselemente ein. In der Private Krankenversicherung haben sich Veränderungen durch die Einführung des
Standardtarifes, die Einführung weiterer Umlageelemente wie Pflegepflichtversicherung und Umverteilung der Direktgutschrift ebenso ergeben wie durch den
Anspruch auf Tarifwechselmöglichkeiten oder Einführung von Hausarzttarifen.
Vor Vertragsabschluss und vor Behandlungsbeginn sollten Sie die Leistungsinhalte für Ihre Private Krankenversicherung erfragen und mit ihm unter Schilderung näherer Umstände
Leistungsverhandlungen führen. Transporte und Fahrten bis zum nächsten erreichbaren Arzt und Fahrten zum und vom nächsten erreichbaren zuständigen Arzt sind
bei Gehunfähigkeit versichert sowie zur Erstversorgung nach einem Unfall bzw. Notfall. Nur wenige Private Krankenversicherung Anbieter erkennen auch höhere Honorarrechnungen an.
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Allgemeine Infos und Tipps über die Private Krankenversicherung
§ 178d VVG legt außerdem fest, dass die Mitversicherung ab Geburt unter den genannten Voraussetzungen ohne Risikozuschläge oder Wartezeiten erfolgt. Im
Unterschied dazu wird bei der Adoption Minderjähriger im Fall eines erhöhten Gesundheitsrisikos ein Risikozuschlag bis zur einfachen Prämienhöhe zugelassen.
Die besonderen Wartezeiten für die Private Krankenversicherung betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate. Der Wartezeiterlass wird
durch die jeweiligen Tarifbedingungen näher geregelt.
Dies gilt grundsätzlich auch für Angebote aus dem Ausland. Sogar der Verbraucher, der anlässlich eines Auslandsaufenthaltes aufgrund eigener Initiative einen
Versicherungsvertrag für die Private Krankenversicherung unterzeichnet, wird durch deutsches Vertragsrecht geschützt. Die Reform des VVG, geplant für 2006, sieht u. a. wahrscheinlich in den
§§ 186 bis 197 weitere Regelungen für die Private Krankenversicherung vor. Vorgesehen sind Regelungen zu Managed Care, Wirtschaftlichkeitsgebot, Bereicherungsverbot, Tarifwechsel,
Bestandsübertragung etc.
Zu den Heilpraktikerbehandlungen zählen Beratungen, Besuche, Untersuchungen, Sonderleistungen und Wegegebühren, soweit diese im Gebührenverzeichnis für
Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind. So fallen die Erstattungen für Eigenblutbehandlungsarten, Akupunktur, Akupressur, Eigenharninjektion,
Atemtherapie, Pflanzenmedikamente, homöopathische Arzneien, Ozontherapien usw. sehr unterschiedlich weitgehend aus. Das Heilpraktikerhonorar wird grundsätzlich
innerhalb des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker durch die Private Krankenversicherung erstattet.
Es ist zu beachten, dass für die Inanspruchnahme von Leistungen durch die Private Krankenversicherung die Verjährungsbestimmungen des § 12 Abs. 1 VVG mit zwei Jahren Frist gelten. Statt an den
Versicherungsnehmer kann die Private Krankenversicherung auch an die Überbringer oder Übersender von ordnungsgemäßen Nachweisen leisten, es sei denn, dass ein naheliegender
Verdacht des Missbrauchs besteht. Die Ansprüche auf Versicherungsleistungen können jedoch weder abgetreten noch verpfändet werden. Die in ausländischer
Währung entstandenen Krankheitskosten werden in Euro umgerechnet.
Der Termin, zu dem die Kündigung vom Versicherungsnehmer ausgesprochen werden kann, ist bei den einzelnen Private Krankenversicherung Anbietern unterschiedlich geregelt. Das Ende
der Versicherungsperiode entspricht bei vielen Versicherern dem Ende des Kalenderjahres; andere stellen auf das ursprüngliche Versicherungsjahr ab, das von
dem Tag an zu rechnen ist, an dem der Versicherungsvertrag für die Private Krankenversicherung für Selbstständige begonnen hat. Um eine fristgerechte Kündigung auszusprechen, müssen Sie die Antragsdurchschrift,
den Versicherungsschein als auch die Bedingungen überprüfen.
Bei der Pflegetagegeldversicherung sind darüber hinaus ebenfalls deutliche Leistungsunterschiede zu berücksichtigen. Dies gilt zum einen bezogen auf die
Kündigungsmöglichkeiten des VN in den ersten drei Vertragsjahren, zum anderen auf den Verzicht auf Wartezeiten, die Erfordernisse der Leistungsprüfung durch
Vorlage von GKV Bescheinigungen, den Verzicht auf einen Untersuchungszwang und die volle Leistungserbringung ohne eine Mindestpflegezeit. Tarife der Private Krankenversicherung für Selbstständige für den
Einschluss von Heilpraktikerleistungen werden ebenfalls angeboten.
Private Krankenversicherung für Selbstständige - Empfehlungen und Tipps
Die Private Krankenversicherung gehört auf Grund ihrer umfangreichen Tarif- und Leistungsgestaltung mit zu den komplexesten Versicherungsformen. Es gilt hierbei viele Dinge zu beachten, um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz aus allen Tarifen eine gute und günstige Private Krankenversicherung für Selbstständige Anbietern zu ermitteln. Nicht nur preislich unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, sondern auch in den jeweiligen Leistungseinschlüssen.
Um einen auf die persönlichen Ansprüchen für Selbstständige optimierten Versicherungsschutz durch die Private Krankenversicherung zu erhalten, ist in den meisten Fällen ein persönliches Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler, welcher sich auf das Versicherungsgebiet "Private Krankenversicherung für Selbstständige" spezialisiert hat, unbedingt zu empfehlen. Unter Signal Iduna Private Krankenversicherung finden Sie weitere zusätzliche Informationen und Tipps über eine gute und optimale Tarifgestaltung.
Jeder Mensch hat unterschiedliche Ansprüche und Bedürfnisse, auch die persönliche Lebenssituation kann sich schnell ändern. All diese Faktoren spielen bei der Tarifwahl eine wichtige Rolle und können für Selbstständige schnell dazu führen, wenn durch die Wahl eines falschen Tarif, ein mangelnder Verischerungsschutz, (eine sogenannte Unterversicherung) entsteht.
Wenn Sie eine gute und günstige Private Krankenversicherung für Selbstständige suchen, stellen Sie nicht die Höhe der zu zahlenden Beiträge in den Vordergrund, denn oftmals sind die vermeindlich günstigeren Preise mit mangelnden Leistungen verbunden. Durch den Vergleich unserer Experten und deren jahrelanger Erfahrungen wird ein guter Kompromiss für Selbstständige gefunden, welcher alle notwendigen Leistungen und Anforderungen einer Private Krankenversicherung gefunden, welche einen bestmöglichen Schutz zum günstigsten Preis beinhaltet.