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Pflegezusatzversicherung für Freiberufler

Pflegezusatzversicherung für Freiberufler

Eine Pflegezusatzversicherung für Freiberufler zum günstigsten Preis finden

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Pflegezusatzversicherung

Pflegezusatzversicherung für Freiberufler - Optimal versichert zum günstigsten Preis

Laut einer durch die Allianz durchgeführten Studie haben bisher nur rund 43% der in Deutschland lebenden Menschen finanzielle Reserven für den Fall der Pflegebedürftigkeit angelegt. Die Möglichkeit sich durch eine Pflegezusatzversicherung zusätzlich abzusichern wird noch relativ wenig genutzt.

Vor allem für Alleinstehende stellt das Risiko der Pflegebedürftigkeit im Alter dar. Da keine Familienangehörigen da sind, die gewisse Leistungen übernehmen können, muss hier eine erhöhte Vorsorge durch eine Pflegezusatzversicherung getroffen werden. Dazu sollte ein weiterer Kapitalstock aufgebaut werden, da die gesetzliche Pflegeversicherung in der Regel nicht ausreicht.

Wer privat krankenversichert ist, bekommt die Leistungen auch aus der privaten Pflegeversicherung. Die Leistungen beider Versicherungen ist identisch. Weiterhin gibt es noch eine Pflegezusatzversicherung. Besonders zu empfehlen ist eine Pflegekostenversicherung, die konkrete Maßnahmen wie beispielsweise die Unterbringung in einem Pflegeheim finanziert, die gesetzlich nicht versicherbar ist.

Unter einer privaten Pflegezusatzversicherung werden alle Produktkombinationen verstanden, die nicht direkt den Tarifformen der Pflegetagegeldversicherung, Pflegekostenversicherung und Pflegerentenversicherung zuzuordnen sind.

Ganz neu ist der Versuch einzelner Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter vor dem Risiko des Pflegefalls durch eine Pflegezusatzversicherung als Kollektivvertrag zu schützen und dies sogar lebenslang durch arbeitgeberfinanzierte Beiträge. Umfassende Assistance-Leistungen, keine Wartezeiten, Beitragsbefreiung, keine Verwendungsbindung und einfache Gesundheitsprüfung bzw. der Verzicht darauf charakterisieren diese Tarifangebote.

Staatliche Förderung der Pflegezusatzversicherung
Die seit Januar geltenden Neuregelungen für die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung und den sich daraus ergebenden Leistungsverbesserungen lauten wie folgt,
Kleiner grüner Haken Die neue Pflegezusatzversicherung soll im Pflegefall (Pflegestufe III) eine monatliche Auszahlung von mindestens 600 EUR sicherstellen.
Kleiner grüner Haken Versicherungsgesellschaften, welche die geförderte Pflegezusatzversicherung anbieten, dürfen Antragsteller aufgrund gesundheitlicher Risiken nicht ablehnen. Auch Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge darf es nicht geben (sog. Kontrahierungszwang).
Kleiner grüner Haken Seit Beginn des Jahres wird eine Police für die Pflegezusatzversicherung mit 5 EUR im Monat bezuschusst.
Kleiner grüner Haken Laut Beschluss muss es sich dabei um eine sogenannte Pflegetagegeldversicherung handeln, wie sie die privaten Versicherer anbietet.
Kleiner grüner Haken Der Umfang des Versicherungsschutzes durch die Pflegezusatzversicherung soll individuell vereinbart werden können.
Kleiner grüner Haken Die Untergrenze bildet aber der Mindestbeitrag von 10 EUR im Monat.
Kleiner grüner Haken Als Obergrenze wurde der doppelte Betrag der sozialen Pflegeversicherung angesetzt.
Kleiner grüner Haken Die Beitragshöhe wird nach dem Alter gestaffelt. Erste Leistungen können frühestens nach einer Wartezeit von fünf Jahren ab Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Kleiner grüner Haken Weiterhin wurde eine Begrenzung von Verwaltungs- und Abschlusskosten beschlossen.

Mit unserem kostenlosen und unabhängigen Vergleich aller Anbieter und Tarife finden wir für Sie eine Pflegezusatzversicherung für Freiberufler mit bestmöglichen Leistungen zum günstigsten Preis. Sparen Sie so, ohne auf wichtige und benötigte Leistungen verzichten zu müssen, bis zu einige Hundert Euro an Beiträgen im Jahr.

Pflegezusatzversicherung für Freiberufler - Tipps und Infos

Zur Pflegestufe III im Sinne der Pflegezusatzversicherung zählen die Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr und auch nachts der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand muss mindestens fünf Stunden betragen, wobei mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen (§ 15 Abs. 3 Nr. 3 SGB XI).

Grundsätzlich sehen die meisten Bedingungen vor, dass sich der Versicherungsschutz auf Pflege in der Bundesrepublik Deutschland erstreckt. Er kann bei einigen Pflegezusatzversicherung für Freiberufler Anbietern durch eine besondere Vereinbarung auf die Pflege im Ausland ausgedehnt werden. Während der ersten zwei Monate eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Das Zustandekommen des Vertrages und die Höhe des zu zahlenden Beitrages hängen vom Gesundheitszustand der zu versichernden Person zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab.

Eine Dynamisierungsmöglichkeit ist längst nicht in allen Produkten der Pflegerenten automatisch vereinbart. Dann ist nicht gewährleistet, dass die zunehmende Verteuerung der Pflegeleistungen der Pflegezusatzversicherung für Freiberufler durch höhere Pflegerenten kompensiert werden kann, so dass das Kostenrisiko beim Versicherten liegt. Die Lebensversicherer garantieren über die gesamte Vertragsdauer einen konstanten festen Beitrag. Die unliebsamen Beitragsanpassungen sind damit ausgeschlossen, abgesehen von der Ausnahme, dass ein Treuhänder eine Anpassung der Bruttoprämie für notwendig erachtet.

In den Pflegetagegeldtarifen sollte nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit die Beitragsbefreiung einsetzen. Auf Wartezeiten sollte verzichtet werden. Eine dynamische Anpassung sollte möglich sein. Die Leistung sollte ab Pflegestufe I beginnen, da 45 Prozent der Pflegebedürftigen I erreichen, 40 Prozent II und nur 15 Prozent III. Auch die Leistungsunterschiede bei häuslicher und stationärer Pflege sollten beachtet werden. Die neue Tarifgeneration der Pflegekostenversicherung orientiert ihre Leistungen an den Pflegestufen der Pflegezusatzversicherung.

Unterstellt man Pflegeheimkosten von 3.300 EUR in Pflegestufe III pro Monat, 1.432 EUR aus der gesetzlichen Pflegezusatzversicherung, dann verbleiben als monatlicher Eigenrestkostenanteil rund 1.868 EUR oder 22.416 EUR im Jahr und bei durchschnittlich fünf bis sieben Jahren Verweildauer als Schwerstpflegebedürftige rund 112.000 bis 159.900 EUR. Danach tritt die Sozialhilfe ein und damit die Finanzierung durch alle Bundesbürger. Rund 90 Prozent aller Krankenversicherten sind in der SPV versichert.

Für die Unterkunfts- und Verpflegungskosten, auch Hotelkosten genannt, wird durch die Pflegezusatzversicherung meist ebenso wenig gezahlt wie eine Erstattung der Kosten für Zahlungen an Privatpersonen, z.B. Familienmitglieder bei ambulanter Pflege vorgenommen oder für nicht pflegerischen Hilfsleistungen wie z.B. Vorlesen geleistet. Versicherte Personen erhalten teilweise bei ambulanter und stationärer Pflege ein Pflegegeld, z.T. wird nur bei häuslicher Pflege durch Pflegeprofis geleistet.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Pflegezusatzversicherung

Unerlässlich ist auch bei der Pflegezusatzversicherung die Möglichkeit für eine Dynamisierung von Leistung und damit auch des Beitrags ohne erneute Gesundheitsprüfung. Nur so kann mittelfristig gewährleistet werden, dass das ursprünglich vereinbarte und als erforderlich erkannte Absicherungsniveau auch tatsächlich bis zum möglichen Eintritt des Pflegefalls erhalten bleibt. Ansonsten droht eine neuerliche Versorgungslücke. Allerdings begrenzen die Anbieter diese Dynamisierungsmöglichkeit bis zum Erreichen eines bestimmten Alters.

Anlässlich der Anhörung zur Pflegereform 2008 (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz - PfWG) äußerten Experten im Bundestag die Befürchtung, dass die Beitragsanhebung für die Pflegezusatzversicherung von 1,7 auf 1,95 Prozent ab dem 1.7.2008 (für Kinderlose auf 2,2 Prozent) nicht wie ursprünglich geplant bis 2014 für die Finanzierung der Leistungsausweitungen ausreichen wird. Als Gegenfinanzierungsmaßnahme zur Pflegebeitragssatzerhöhung werden die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gesenkt.

Leistungen der Pflegezusatzversicherung werden z.B. je nach Ausgestaltung der Leistungen ausschließlich für nachgewiesene Pflegeleistungen gezahlt, die im Katalog der SPV gelistet sind. Die Pflegebedürftigkeit muss im Sinne der Tarifbedingungen durch den behandelnden Arzt bescheinigt werden. Die Tarifform wird nur von einigen wenigen Krankenversicherern angeboten. Es werden derzeit zwei Tarifvarianten angeboten. Übernahme der Restkosten bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Bleibt dann noch eine Versorgungslücke.

Zur Pflegestufe I im Sinne der Pflegezusatzversicherung gehören Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich Hilfe benötigen. Außerdem muss zusätzlich mehrfach in der Woche eine Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI). Der Zeitaufwand in Pflegestufe I muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.

Angeboten durch die Pflegezusatzversicherung für Freiberufler werden i.d.R. Tagegelder von bis zu 100 EUR pro Tag, so dass daraus bei 30 Kalendertagen eine Leistung von maximal 3.000 EUR resultiert. Im Durchschnitt betragen die vereinbarten Tagegeldhöhen 50 bis 80 EUR pro Tag. Wozu das Tagegeld verwendet wird, bleibt den Versicherten überlassen. Es ist dadurch flexibel einsetzbar, was z.B. bei der Pflegekostenversicherung nicht gegeben wäre. Die Pflegetagegeldversicherung gilt immer mehr als die klassische Form der Pflegerisikoabsicherung.

Die Höhe der Pflegezusatzversicherung für Freiberufler Leistung ist nicht davon abhängig, ob die Pflege in einem Heim oder zu Hause durchgeführt wird. Der Anspruch auf die Pflegerentenleistung entsteht erst mit dem Ablauf des sechsten vollen Kalendermonats nach dem Eintritt des Pflegefalls, wenn der Pflegefall ununterbrochen während dieser Zeit mindestens im Umfang der Pflegestufe I bestanden hat. Unabhängig von der gesetzlichen Pflegestufendefinition leisten einige Versicherer auch dann, wenn ein Arzt (Hausarzt) den Hilfebedarf für eine tarifabhängige Anzahl feststellt.

Pflegezusatzversicherung für Freiberufler - Empfehlungen und Tipps

Die Pflegezusatzversicherung gehört auf Grund ihrer umfangreichen Tarif- und Leistungsgestaltung mit zu den komplexesten Versicherungsformen. Es gilt hierbei viele Dinge zu beachten, um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz aus allen Tarifen eine gute und günstige Pflegezusatzversicherung für Freiberufler Anbietern zu ermitteln. Nicht nur preislich unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, sondern auch in den jeweiligen Leistungseinschlüssen.

Um einen auf die persönlichen Ansprüchen für Freiberufler optimierten Versicherungsschutz durch die Pflegezusatzversicherung zu erhalten, ist in den meisten Fällen ein persönliches Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler, welcher sich auf das Versicherungsgebiet "Pflegezusatzversicherung für Freiberufler" spezialisiert hat, unbedingt zu empfehlen. Unter Generali Pflegezusatzversicherung finden Sie weitere zusätzliche Informationen und Tipps über eine gute und optimale Tarifgestaltung.

Jeder Mensch hat unterschiedliche Ansprüche und Bedürfnisse, auch die persönliche Lebenssituation kann sich schnell ändern. All diese Faktoren spielen bei der Tarifwahl eine wichtige Rolle und können für Freiberufler schnell dazu führen, wenn durch die Wahl eines falschen Tarif, ein mangelnder Verischerungsschutz, (eine sogenannte Unterversicherung) entsteht.

Wenn Sie eine gute und günstige Pflegezusatzversicherung für Freiberufler suchen, stellen Sie nicht die Höhe der zu zahlenden Beiträge in den Vordergrund, denn oftmals sind die vermeindlich günstigeren Preise mit mangelnden Leistungen verbunden. Durch den Vergleich unserer Experten und deren jahrelanger Erfahrungen wird ein guter Kompromiss für Freiberufler gefunden, welcher alle notwendigen Leistungen und Anforderungen einer Pflegezusatzversicherung gefunden, welche einen bestmöglichen Schutz zum günstigsten Preis beinhaltet.


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