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DAS Private Rechtsschutzversicherung

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Private Rechtsschutzversicherung

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DAS Private Rechtsschutzversicherung - Tipps und Infos

Bei der Private Rechtsschutzversicherung geht es um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder (in Abgrenzung zu Kap. 6.3) auf einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen. Der Begriff Geltendmachung stellt klar, dass nur die aktive Interessenwahrnehmung versichert ist, nicht hingegen die passive. Letztere, d.h. Abwehr von Schadenersatzansprüchen, ist Gegenstand der Haftpflichtversicherung.

Der Anwalt erhebt ohne Abstimmung mit der Private Rechtsschutzversicherung eine Klage, obwohl er zunächst nur mit der außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen des VN betraut und zudem ausdrücklich darauf hingewiesen worden war, dass Kosten auslösende Maßnahmen mit dem Versicherer abzustimmen sind. Der Versicherer kann dann den Versicherungsschutz zumindest wegen grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung ganz oder teilweise versagen. Der Anwalt macht sich aber schadenersatzpflichtig mit der Folge des Verlustes seines Schadenersatzanspruchs.

Wird Deckungsklage in der Form der Zahlungsklage erhoben, so entspricht der Streitwert dem Zahlungsanspruch. Bei einer Feststellungsklage wird der Streitwert in der Regel mit 80 Prozent vom Wert der insgesamt anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten veranschlagt. Wer einen Rechtsanwalt damit beauftragt, für ihn tätig zu werden, hat grundsätzlich auch die Anwaltsgebühren zu zahlen. Dies gilt auch, wenn eine Private Rechtsschutzversicherung besteht. Im diesem Falle kann der Versicherte jedoch einen Anspruch gegen die DAS Private Rechtsschutzversicherung auf Kostenerstattung.

Der Risikoausschluss der Private Rechtsschutzversicherung für Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können, greift nach LG Saarbrücken (VersR 2003, 238 ff.) bei der Anklage eines Vergehens der gefährlichen Körperverletzung gemäß §§ 223, 223a StGB a.F. (jetzt § 224 StGB) und späterer Verfahrenseinstellung nicht, weil bei der gebotenen kundenfreundlichen Auslegung die angeklagte gefährliche Körperverletzung unter die Vergehen einzuordnen ist, die sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden können.

In speziellen Strafrechtsschutzpolicen stellen Versicherer abweichend von § 5 ARB Deckung für die angemessene Vergütung (d.h. ohne betragsmäßige Obergrenze) eines Rechtsanwalts zur Verfügung. In bestimmtem Umfang übernimmt die DAS Private Rechtsschutzversicherung auch die Vergütung eines sog. Korrespondenzanwalts, der lediglich den Verkehr mit dem Prozessbevollmächtigten des VN führt. Für Anwaltskosten in Auslandsfällen sieht § 5 ARB eine besondere Regelung für die zugelassenen Anwalts vor.

Ob hinreichende Erfolgsaussichten bestehen (z.B. der Klagevortrag des VN schlüssig ist), orientiert sich an den Grundsätzen, welche in Rechtsprechung und Literatur für die Prüfung der Erfolgsaussichten im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens gelten. Die Erfolgsaussichten können unter rechtlichen Gesichtspunkten nur dann durch die Private Rechtsschutzversicherung verneint werden, wenn der Sachvortrag des VN nicht schlüssig ist, also wenn der dem Begehren zugrunde liegende Sachverhalt den erstrebten rechtlichen Erfolg nicht herbeiführen kann.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Private Rechtsschutzversicherung

Ein Mitarbeiter erleidet während der Arbeit einen Unfall mit schweren Gesichtsverletzungen. Gegen den Arbeitgeber wird ein Strafverfahren eingeleitet mit dem Vorwurf, er habe die einschlägigen Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten. Entscheidend für die Frage des Versicherungsschutzes der Private Rechtsschutzversicherung ist ausschließlich der von der Staatsanwaltschaft erhobene Vorwurf. Wird z.B. beim Vorwurf des Diebstahls das Verfahren später eingestellt oder wird der VN freigesprochen, besteht von Anfang an kein Rechtsschutz. Denn Diebstahl kann nur vorsätzlich begangen werden.

Weder der Anwalt noch der VN der DAS Private Rechtsschutzversicherung darf den Wechsel des Anwalts zu vertreten haben: Hat der Anwalt den Wechsel zu vertreten (z.B. weil er eine unter Versicherungsschutz stehende durchsetzbare Forderung des VN hat verjähren lassen), kann der VN gegenüber einem Gebührenanspruch des Anwalts mit einem Schadenersatzanspruch aufrechnen; hat der VN den Wechsel zu vertreten, dann soll er nicht zusätzlich durch Bezahlung eines zweiten Anwalts geschützt werden.

Aus dem Kartell- und sonstigen Wettbewerbsrecht, Kartellrecht ist die Summe der Vorschriften, die den freien Wettbewerb in seinem Bestand erhalten und fördern sollen. Dazu zählt insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hiernach sind z.B. Verträge, die Unternehmen oder Vereinigungen von Unternehmen zu einem gemeinsamen Zweck schließen, sowie Beschlüsse von Vereinigungen von Unternehmen für die Private Rechtsschutzversicherung unwirksam, soweit sie geeignet sind, die Erzeugung oder die Marktverhältnisse für den Verkehr des Wettbewerbs zu beeinflussen.

Darunter fällt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Der VN der Private Rechtsschutzversicherung klagt vor dem Finanzgericht wegen eines Abgabenbescheids, der von unrichtigen Tatsachenfeststellungen als Bemessungsgrundlage ausgeht. Zum Steuerrecht gehören alle Bestimmungen, welche die Besteuerung in jedweder Form zum Gegenstand haben. Zum Abgabenrecht zählen die Bestimmungen, die öffentlich-rechtliche Leistungen des Bürgers an den Staat regeln.

Diese Quotierungsregelung beruht auf dem Wegfall des Alles-oder-Nichts Prinzips. Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versicherungsschutzes hat bei der Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass die Private Rechtsschutzversicherung den VN durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Weist der VN nach, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

Zwecks Überprüfung einer ablehnenden Entscheidung des Versicherers geben die ARB dem VN mehrere Möglichkeiten an die Hand, nämlich den sog. Stichentscheid, das Schiedsgutachterverfahren und die Deckungsklage. Der Stichentscheid und das Schiedsgutachterverfahren sind ausschließlich für die Fälle vorgesehen, in denen der DAS Private Rechtsschutzversicherung die Deckung abgelehnt hat, die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in den Fällen des § 2a bis g keine Aussicht auf Erfolg hat.

DAS Private Rechtsschutzversicherung - Empfehlungen und Tipps

Die Private Rechtsschutzversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die DAS Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.

Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der DAS Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "DAS Private Rechtsschutzversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.

Eine gute und günstige Private Rechtsschutzversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter DBV Private Rechtsschutzversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Private Rechtsschutzversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.

Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die DAS Private Rechtsschutzversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.


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