Continentale Private Unfallversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Die gesetzliche Unfallversicherung versichert Personen an ihrem Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz sowie auf den Wegen zum bzw. vom Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz und Kinder aller Altersstufen während ihres Besuchs von Kindertagesstätten (einschließlich Hortbesuch).
Im Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung versichert die private Unfallversicherung neben den beruflich bedingten auch außerberufliche Unfälle und gilt weltweit. Darüberhinaus kann auch Versicherungsschutz mit eingeschränktem Umfang gewährt werden, beispielsweise nur gegen Berufsunfälle oder nur gegen außerberufliche Unfälle (Ausschnittsdeckung).
Eine private Unfallversicherung kann für jede Person, beginnend mit der Geburt, abgeschlossen werden. Nicht durch die Private Unfallversicherung versicherbar sind Pflegebedürftige und Geisteskranke Personengruppen.
Sinn und Zweck für den Abschluß einer privaten Unfallversicherung ist es, die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls, den ein Versicherungsnehmer erleidet, abzufangen. Die Geldleistungen der privaten Unfallversicherung sollen insbesondere dazu dienen, Einkommensverluste, erhöhte Aufwendungen und Einbußen an Lebensqualität auszugleichen.
Verträge für die Private Unfallversicherung werden nach den versicherten Personengruppenunterschieden:
Einzelunfallversicherung (eine einzelne Person ist versichert),
Familienunfallversicherung (mehrere Personen sind versichert),
Kinderunfallversicherung (nur Kinder sind versichert) und
Gruppenunfallversicherung (eine fest umschriebene Gruppe ist versichert).
In der Einzel- und in der Familienunfallversicherung kann eine Familienvorsorge vereinbart sein (Familienvorsorge - Unfallversicherung). Neben der Vollversicherung, die gegen sämtliche Unfallfolgen, welche die allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung einschließen, Versicherungsschutz bietet, gibt es die sogenannten Ausschnittsversicherungen.
Unter Ausschnittsversicherungen sind einzelne Vertragsformen aus der privaten Unfallversicherung zu verstehen, welche nur Tätigkeiten, oder Aktivitäten versichern, wie bepsielsweise
die Freizeitunfallversicherung
die Insassenunfallversicherung
die Luftfahrtunfallversicherung
die Sportbootinsassen Unfallversicherung
die Reiseunfallversicherung
die Dienstreiseunfallversicherung
die Jagdunfallversicherung,
die Reiterunfallversicherung und
die Strahlenunfallversicherung.
Kernstück der Versicherungsleistungen durch die Private Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung, deren Höhe sich in der Regel nach der Gliedertaxe bemisst. Sie muss Bestandteil jeder privaten Unfallversicherung sein. Seit dem 01.01.2008 ist im § 180 VVG eine Definition der Invalidität vorgenommen worden. In § 191 VVG ist geregelt, dass von der Definition, zum Vor- und Nachteil des Versicherungsnehmers, abgewichen werden kann. Hierbei hat der Berater für die Private Unfallversicherung, auch bei Änderungen bestehender Verträge, auf eine verbraucherfreundliche Regelung zu achten und eventuell eine Alternative für den bestehenden Vertrag anzubieten.
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Continentale Private Unfallversicherung - Tipps und Infos
Die Unfallrente wird ab dem Schadentag lebenslang gezahlt, und zwar monatlich im Voraus bis zum Ende des Monats, in dem die versicherte Person verstirbt.
Unabhängig vom Lebensalter der durch die Private Unfallversicherung versicherten Person wird die Unfallrente in der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme geleistet. Vereinbarte progressive
Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der Höhe der Leistung unberücksichtigt. Ebenso bleiben
vereinbarte besondere Gliedertaxen unberücksichtigt.
Für den Abschluss einer bestimmten Vertragsform im Rahmen der Private Unfallversicherung ist die individuelle Bedarfs- und Risikosituation ausschlaggebend. Neben
der typischen Private Unfallversicherung existieren eine ganze Reihe von speziellen Vertragsformen, bei denen Ansparvorgänge über Fonds oder eine normale
Verzinsung für spezielle Risiken wie Dienstreisen, Luftfahrten, Autoinsassen ebenso geboten werden wie für Raubüberfälle, Betriebssport sowie speziell für
Kinder und Familien.
Aufwendungen des Arbeitnehmers für eine Continentale Private Unfallversicherung, die das Unfallrisiko sowohl im beruflichen als auch im außerberuflichen Bereich abdeckt, sind
zum einen Teil Werbungskosten und zum anderen Teil Sonderausgaben. Der Gesamtbeitrag einschließlich Versicherungsteuer für beide Risiken ist entsprechend
aufzuteilen. Für die Aufteilung sind die Angaben des Versicherungsunternehmens darüber maßgebend, welcher Anteil des Gesamtbeitrags das berufliche
Unfallrisiko abdeckt.
Die Private Unfallversicherung soll Versicherungsschutz aufgrund von Unfällen bieten, nicht jedoch für unfallfremde Ursachen einer Gesundheitsschädigung, für
Krankheiten oder konstitutionell oder schicksalhaft bedingte gesundheitliche Anomalien. Aufgrund des Unfallbegriffes wird die Gesundheitsschädigung bereits
als Ereignis einer Kausalkette beschrieben, die mit dem Unfallereignis als einem plötzlich von außen auf den Körper wirkenden Ereignis beginnen und dann
zur jeweiligen Leistung führen.
Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funktion bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, so wird der Invaliditätsgrad um die
Vorinvaliditätshöhe gemindert. Stirbt die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder, gleichgültig aus welcher
Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall, und war ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden, so leistet die Continentale Private Unfallversicherung nach dem Invaliditätsgrad,
mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
Veranstaltungen des Betriebssports sind unter bestimmten Voraussetzungen als betrieblich motiviert und deshalb über die Berufsgenossenschaft im Rahmen durch die
Private Unfallversicherung ebenfalls als versichert anzusehen, denn: sportliche Betätigung dient dem Ausgleich für die Belastungen durch die
Arbeitstätigkeit, die sportlichen Übungen finden mit einer gewissen Regelmäßigkeit statt, an ihnen nehmen im Wesentlichen nur Betriebsangehörige oder nur die
Mitarbeiter mehrerer beteiligter Unternehmen teil,
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Allgemeine Infos und Tipps über die Private Unfallversicherung
Hat der Versicherte für Kosten, für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze, einzustehen, obwohl er keinen Unfall erlitten hatte, ein solcher aber unmittelbar
drohte, oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war, so ist der Versicherer ebenfalls ersatzpflichtig. Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt,
kann der Erstattungsanspruch gegen die Private Unfallversicherung nur wegen der restlichen Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet ein anderer Ersatzpflichtiger seine
Leistungspflicht, kann sich der Versicherungsnehmer unmittelbar an den Versicherer halten.
Seit den AUB 88 zur Continentale Private Unfallversicherung sind auch dauernd vollständig arbeitsunfähige Personen versicherbar, soweit sie nicht pflegebedürftig sind. Auch von schweren Nervenleiden
betroffene Personen sind versicherbar, z. B. bei Multipler Sklerose, Polyneuritis und Parkinsonscher Krankheit, soweit keine Pflegebedürftigkeit besteht. In
der Regel erlischt der Versicherungsschutz, sobald die versicherte Person schwer oder schwerstpflegebedürftig im Sinne der sozialen Pflegeversicherung oder
geisteskrank wird und damit nicht mehr versicherbar ist.
Gleiches gilt, wenn einzelne oder mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens eine Fahrgemeinschaft bilden und sich die Fahrer abwechseln. Die Erfordernisse eines
solchen Versicherungsschutzes erübrigen sich in der Regel vollständig dann, wenn über einen betrieblichen Private Unfallversicherung oder eine
Private Unfallversicherung der einzelnen Personen entsprechender Vorsorge getroffen wurde. Abgesehen von ganz konkreten Einzelfällen bedeutet dies, dass bei Bestehen eines
entsprechenden Versicherungsschutzes verzichtet werden kann.
Werden durch einen Unfall Körperteile oder Sinnesorgane geschädigt, die nicht in der Gliedertaxe aufgeführt sind, so bemisst sich der Invaliditätsgrad danach,
inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu
für die Private Unfallversicherung berücksichtigen. Beispiele in diesem Zusammenhang sind typischerweise Hirnschädigungen und Kopfverletzungen, Verletzungen der Wirbelsäule, der inneren Organe,
des Brust- und Bauchraumes sowie der Harn- und Geschlechtsorgane.
Der Vertrag ist grundsätzlich für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert
sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht jeweils der anderen Partei drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung
zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von mehr als fünf Jahren kann der Vertrag schon zum Ablauf des 5. Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt
werden. Die Kündigung der Private Unfallversicherung muss spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Nach § 2 II 3 AUB 88 besteht bei Infektionen kein Schutz durch die Continentale Private Unfallversicherung, es sei denn, der Krankheitserreger ist durch eine unter den Versicherungsvertrag
fallende Unfallverletzung in den Körper gelangt. Haut- oder Schleimhautverletzungen, die als solche geringfügig sind und durch die Krankheitserreger sofort
oder später in den Körper gelangen, gelten jedoch (bis auf Tollwut und Wundstarrkrampf) nicht mehr als Unfallverletzungen. Auch ein Zeckenbiss ist eine nur
geringfügige Hautverletzung in diesem Sinne, weil er für sich betrachtet keinen Krankheitswert besitzt.
Continentale Private Unfallversicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Private Unfallversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die Continentale Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der Continentale Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "Continentale Private Unfallversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Private Unfallversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter DA Direkt Private Unfallversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Private Unfallversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die Continentale Private Unfallversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.