FAMK Private Unfallversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Die gesetzliche Unfallversicherung versichert Personen an ihrem Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz sowie auf den Wegen zum bzw. vom Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz und Kinder aller Altersstufen während ihres Besuchs von Kindertagesstätten (einschließlich Hortbesuch).
Im Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung versichert die private Unfallversicherung neben den beruflich bedingten auch außerberufliche Unfälle und gilt weltweit. Darüberhinaus kann auch Versicherungsschutz mit eingeschränktem Umfang gewährt werden, beispielsweise nur gegen Berufsunfälle oder nur gegen außerberufliche Unfälle (Ausschnittsdeckung).
Eine private Unfallversicherung kann für jede Person, beginnend mit der Geburt, abgeschlossen werden. Nicht durch die Private Unfallversicherung versicherbar sind Pflegebedürftige und Geisteskranke Personengruppen.
Sinn und Zweck für den Abschluß einer privaten Unfallversicherung ist es, die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls, den ein Versicherungsnehmer erleidet, abzufangen. Die Geldleistungen der privaten Unfallversicherung sollen insbesondere dazu dienen, Einkommensverluste, erhöhte Aufwendungen und Einbußen an Lebensqualität auszugleichen.
Verträge für die Private Unfallversicherung werden nach den versicherten Personengruppenunterschieden:
Einzelunfallversicherung (eine einzelne Person ist versichert),
Familienunfallversicherung (mehrere Personen sind versichert),
Kinderunfallversicherung (nur Kinder sind versichert) und
Gruppenunfallversicherung (eine fest umschriebene Gruppe ist versichert).
In der Einzel- und in der Familienunfallversicherung kann eine Familienvorsorge vereinbart sein (Familienvorsorge - Unfallversicherung). Neben der Vollversicherung, die gegen sämtliche Unfallfolgen, welche die allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung einschließen, Versicherungsschutz bietet, gibt es die sogenannten Ausschnittsversicherungen.
Unter Ausschnittsversicherungen sind einzelne Vertragsformen aus der privaten Unfallversicherung zu verstehen, welche nur Tätigkeiten, oder Aktivitäten versichern, wie bepsielsweise
die Freizeitunfallversicherung
die Insassenunfallversicherung
die Luftfahrtunfallversicherung
die Sportbootinsassen Unfallversicherung
die Reiseunfallversicherung
die Dienstreiseunfallversicherung
die Jagdunfallversicherung,
die Reiterunfallversicherung und
die Strahlenunfallversicherung.
Kernstück der Versicherungsleistungen durch die Private Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung, deren Höhe sich in der Regel nach der Gliedertaxe bemisst. Sie muss Bestandteil jeder privaten Unfallversicherung sein. Seit dem 01.01.2008 ist im § 180 VVG eine Definition der Invalidität vorgenommen worden. In § 191 VVG ist geregelt, dass von der Definition, zum Vor- und Nachteil des Versicherungsnehmers, abgewichen werden kann. Hierbei hat der Berater für die Private Unfallversicherung, auch bei Änderungen bestehender Verträge, auf eine verbraucherfreundliche Regelung zu achten und eventuell eine Alternative für den bestehenden Vertrag anzubieten.
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der FAMK Private Unfallversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
FAMK Private Unfallversicherung - Tipps und Infos
Der Leistungsanspruch durch eine Private Unfallversicherung setzt voraus, dass der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der Gesundheit führt. Von Dauer ist die Beeinträchtigung grundsätzlich,
wenn zu erwarten ist, dass sie lebenslang andauern wird. Lässt sich dies nicht mit Sicherheit feststellen, so genügt es, wenn sie nach ärztlicher Prognose
wenigstens drei Jahre andauern wird. Die Invalidität muss dann innerhalb eines Jahres eingetreten und innerhalb von 15 Monaten ärztlich festgestellt und im
gleichen Zeitraum auch schriftlich gemacht worden sein.
Der Vertrag ist grundsätzlich für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert
sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht jeweils der anderen Partei drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung
zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von mehr als fünf Jahren kann der Vertrag schon zum Ablauf des 5. Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt
werden. Die Kündigung der Private Unfallversicherung muss spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Der Kläger war in der Nacht aus dem Fenster seines im ersten Stock liegenden Schlafzimmers gestürzt. Die FAMK Private Unfallversicherung wollte nicht leisten, weil er
annahm, der Vorfall sei beim Schlafwandeln oder wegen einer Kreislaufstörung des Klägers passiert. Der Kläger wusste nicht, wie es zum Sturz gekommen war.
Er konnte sich nur an eine vor dem Sturz aufgetretene vorübergehende Kreislaufstörung erinnern. Für eine in den AUB ausgeschlossene Bewusstseinsstörung
genügt grundsätzlich eine gesundheitliche Beeinträchtigung.
Nach der Geburt gilt das Neugeborene bis zur Hauptfälligkeit des Vertrages als beitragsfrei mitversichert. Der Versicherungsschutz durch die Private Unfallversicherung entfällt rückwirkend,
wenn der Einschluss des Neugeborenen zur nächsten Hauptfälligkeit nicht beantragt wird. Die Versicherungssumme hierfür beträgt 50 Prozent der
Versicherungssummen des Versicherungsnehmers, beschränkt jedoch auf Höchstleistungssummen wie beispielsweise 2.500 EUR im Todesfall, 25.000 EUR Invaliditätsgrundsumme
und 10 EUR Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld.
Bei denen die Krankheitserreger durch Unfallverletzungen, die nicht wie Insektenstiche oder Insektenbisse oder durch sonstige geringfügige Haut- oder
Schleimhautverletzungen verursacht wurden und demzufolge aus der FAMK Private Unfallversicherung ausgeschlossen sind, in den Körper gelangten, für Kinder, die zum Zeitpunkt des Unfalls das 10.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bei Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund, ausgeschlossen bleiben Vergiftungen
durch Nahrungsmittel.
Für spezielle, besonders gefahrengeneigte Berufstätigkeiten und riskante Hobbys und Sportarten existieren am Markt Spezialdeckungen. So wird beispielsweise
für Jäger durch den Einschluss von Besonderen Bedingungen Versicherungsschutz durch die Private Unfallversicherung bei Ausübung jeder berechtigten jagdlichen Tätigkeit innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland und den sich dabei ergebenden Grenzüberschreitungen gewährt. Ebenso wird für Reiter von Miet- und Leihpferden eine spezielle
Besondere Bedingung angeboten, die Versicherungsschutz für Unfälle bietet.
Allgemeine Infos und Tipps über die Private Unfallversicherung
Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik, soweit medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet, Mehraufwand bei der
Rückkehr des Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz, soweit diese Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar
waren, Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im Todesfall. Darüber hinaus können - abhängig von der jeweiligen Private Unfallversicherung der Mehraufwand für Mittel und
Einrichtungen, die zur Vermeidung von unfallbedingten Gesundheitsschäden notwendig sind.
Vom Versicherungsschutz der FAMK Private Unfallversicherung ausgeschlossen und grundsätzlich nicht versicherbar sind Personen, die geisteskrank oder dauernd pflegebedürftig sind. Dauernd
pflegebedürftig bedeutet dabei, dass die Verrichtungen des täglichen Lebens, wie Waschen, Anziehen und Essen, überwiegend nur mit fremder Hilfe bewältigt
werden können. Geisteskrank bedeutet nicht jede krankhafte Störung des Geistes oder der Seele. Die Störung muss vielmehr so hochgradig sein, dass ihre
Auswirkungen den Kranken vom allgemeinen Leben weitgehend ausschließen.
Der versicherte Personenkreis für die Raubüberfall Private Unfallversicherung umfasst in der Regel Organmitglieder, Mitarbeiter, Familienangehörige und Lebensgefährten von
Organmitgliedern und Mitarbeitern der Versicherungsnehmerin sowie Bankkunden, Passanten und auch bestellte Prüfer. Der Deckungsumfang erstreckt sich auf die
im Rahmen der Raubüberfall Private Unfallversicherung üblichen Unfallschäden aufgrund Raubüberfalls, Entführung zur Durchsetzung von Geldforderungen gegen eine Bank,
Bombenanschlägen im Bankgebäude sowie Demonstrationen.
Abweichend von der 50-Prozent-Regelung bieten einige Versicherer bereits eine Unfallrente ab 20 oder 30 Prozent an. Bei der Bemessung des für die Unfallrente
mindestens erforderlichen Invaliditätsgrades wird der Mitwirkungsanteil von Krankheiten oder Gebrechen, die bei der durch das Unfallereignis hervorgerufenen
Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt haben, abgezogen, wenn dieser Anteil mindestens 20 Prozent beträgt. An der Unfall-Rente aus der Private Unfallversicherung scheiden sich
zumeist die Meinungen.
Werden Ärzte seitens der Private Unfallversicherung beauftragt, so muss sich die versicherte Person auch von diesen Ärzten untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten
einschl. des dadurch entstandenen Verdienstausfalles werden vom Versicherer getragen. Die Ärzte, die die versicherte Person behandelt oder untersucht haben,
andere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Hat der Unfall den Tod zur Folge, so ist
dies innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer anzumelden.
Nach § 2 II 3 AUB 88 besteht bei Infektionen kein Schutz durch die FAMK Private Unfallversicherung, es sei denn, der Krankheitserreger ist durch eine unter den Versicherungsvertrag
fallende Unfallverletzung in den Körper gelangt. Haut- oder Schleimhautverletzungen, die als solche geringfügig sind und durch die Krankheitserreger sofort
oder später in den Körper gelangen, gelten jedoch (bis auf Tollwut und Wundstarrkrampf) nicht mehr als Unfallverletzungen. Auch ein Zeckenbiss ist eine nur
geringfügige Hautverletzung in diesem Sinne, weil er für sich betrachtet keinen Krankheitswert besitzt.
FAMK Private Unfallversicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Private Unfallversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die FAMK Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der FAMK Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "FAMK Private Unfallversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Private Unfallversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Private Unfallversicherung für Frauen finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Private Unfallversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die FAMK Private Unfallversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.