Abhandenkommen
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Abhandenkommen bedeutet.
Abhandenkommen - Definition
Abhandenkommen
Der Begriff Abhandenkommen bestimmt sich grundsätzlich nach § 935 BGB: Danach ist eine Sache abhanden gekommen, wenn der unmittelbare Besitzer ohne seinen Willen oder ohne sein Zutun den Besitz daran verloren hat. Die Haftpflicht aus dem Abhandenkommen fremder Sachen kann in begrenztem Umfang (z. B. Belegschafts- und Besucherhabe) im Rahmen einer Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Ablauf
Hausratversicherung

Schon ab
2,49 €
monatl.
Die günstigste Hausratversicherung mit den besten Leistungen finden.
Private Haftpflichtversicherung

Schon ab
1,49 €
monatl.
Hier die Preise zur Privathaftpflicht online vergleichen und sparen.
Autoversicherung

Jetzt bis
750,- €
sparen
Finden Sie eine gute Autoversicherung zum günstigsten Preis.
