AGB Klausel
Deckungserweiterung zur Betriebhaftpflichtversicherung, wonach sich der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers nicht auf Haftungsausschlüsse beruft, die in den rechtswirksam zwischen Versicherungsnehmer und Anspruchsteller vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten sind, sofern trotz der AGB Klausel weiterhin eine gesetzliche Haftung besteht.
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