Allgemeine Rückrufkosten Versicherung
Die Allgemeine Rückrufkosten Versicherung ist für die Hersteller von Produkten vorgesehen, die nicht für die Kfz-Industrie bestimmt sind. Der Deckungsaufbau und der Deckungsinhalt ist mit der Kfz-Rückrufkosten Haftpflichtversicherung vergleichbar.
Ein wesentlicher Unterschied besteht bei der Mitversicherung des Eigenrückrufs, den nur die Allgemeine Rückrufkosten Haftpflichtversicherung einschließt.
Der Eigenrückruf ist regelmäßig dadurch gekennzeichnet, dass der Versicherungsnehmer keinen Ansprüchen Dritter ausgesetzt ist, sondern dass er zur Vermeidung dieser Ansprüche selbst Kosten verursachende Maßnahmen einleitet.
Deckungsrechtlich maßgebend ist im Falle des Eigenrückrufs nicht die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, sondern seine gesetzliche Rückrufverpflichtung als ultima ratio präventiver Gefahrenabwendungsmaßnahmen.
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