Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit
Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat sich nach Abschluss der Prüfungen zur Leistungspflicht zu erklären. Ein Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit darf maximal einmal befristet werden. Es ist bis zu diesem Ablauf bindend, darf also nicht unter weitere Einschränkungen gestellt werden (§ 173 VVG).
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