Annahmezwang
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Annahmezwang bedeutet.
Annahmezwang - Definition
Annahmezwang
Soweit den Versicherer eine Pflicht trifft, bestimmte Versicherungsanträge anzunehmen, spricht man vom Annahmezwang (auch Kontrahierungszwang). Ein solcher besteht nur, wenn er gesetzlich vorgesehen wird. Das gilt z. B. gemäß § 5 PflVersG (Pflichtversicherungsgesetz) für die Autoversicherung.
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