Anstellungsvertrag Rechtsschutzversicherung
Die Rechte und Pflichten von Organmitgliedern (z. B. Vorstände und Geschäftsführer) gegenüber ihren Unternehmen sind häufig in einem Anstellungsvertrag geregelt. Hieraus können Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien z. B. über Bezüge, Ruhegehälter, Wettbewerbsverbote etc. resultieren. Die daraus entstehenden Kosten können über eine in Ergänzung zur Vermögensschaden Rechtsschutzversicherung abgeschlossene Anstellungsvertrag Rechtsschutzversicherung gedeckt werden.
Der Versicherungsschutz umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem der versicherten Funktion zu Grunde liegenden Anstellungsvertrag. Die Rechtsschutzversicherung trägt die hierbei entstehenden Kosten.
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