Antragstellung
Anders als in der GKV ist in der Private Krankenversicherung eine Antragstellung erforderlich. Der Versicherer entscheidet nach einer Risikoprüfung über eine Annahme mit oder ohne Einschränkungen oder eine Ablehnung. Maßgeblich dafür sind insbesondere Alter, Geschlecht, Beruf oder Vorerkrankungen der zu versichernden Person. Der Antrag stellt rechtlich eine Willenserklärung des Kunden dar, die bei übereinstimmender Willenserklärung des Versicherers (Annahmeerklärung oder Policenzusendung ohne Abweichungen und innerhalb der Antragsbindefrist) zum Vertrag führt.
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