Arbeitgeberfinanzierte BAV
Die Arbeitgeberfinanzierte BAV ist eine Versorgungsleistung für den Arbeitnehmer und ggf. seine Hinterbliebenen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zusagt und finanziert. Motiv ist dabei in der Regel, qualifizierte Mitarbeiter zu finden und zu halten.
Je nach gewähltem Durchführungsweg kann der Arbeitgeber die Betriebliche Altersvorsorge entweder steuermindernde Pensionsrückstellungen bilden (Direktzusage) oder die Aufwendungen als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen (Zuwendungen zu Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung, Unterstützungskasse sowie die Beiträge zu Rückdeckungsversicherungen).
Nächstes Thema in unserem Lexikon Arbeitgeberwechsel
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




