Attestkosten
Die Honorare für direkt angeforderte ärztliche Auskünfte bei Antragstellung in der Private Krankenversicherung zur Risikoprüfung werden von den Versicherungsgesellschaften bezahlt. Beantragt der Antragsteller eine Krankenversicherung mit Wartezeitenerlass aufgrund einer ärztlichen bzw. zahnärztlichen Untersuchung, so muss er die Kosten hierfür selbst übernehmen. Kosten für ärztliche Gutachten und Attestkosten für private und dienstliche Zwecke sind ebenfalls selbst zu tragen. Bei einem Probeantrag werden die Kosten für einen Arztbericht bzw. für eine Arztrückfrage nur übernommen, wenn der Versicherungsvertrag zustande kommt.
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