Aufsichtspflicht
Der Aufsichtspflichtige über ein nicht deliktsfähiges Kind oder eine andere Person, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes nicht selbst haften kann, muss für einen Schaden aufkommen, den die beaufsichtigte Person widerrechtlich verursacht hat. Von dieser Haftung kann er sich exkulpieren (befreien), wenn er nachweist, dass er seine Aufsichtspflicht angemessen erfüllt hat oder aber der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Erfüllung der Aufsichtspflicht entstanden wäre.
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