Ausschließlickeit
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Ausschließlickeit bedeutet.
Ausschließlickeit - Definition
Ausschließlickeit
Die Ausschließlickeit ist in Deutschland eine weit verbreitete Form des Versicherungsvertriebs, bei der Vertreter ausschließlich für ein Versicherungsunternehmen bzw. einen Versicherungskonzern tätig sind. Geregelt wird dies durch ein Konkurrenzverbot im Vertretungsvertrag.
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