Ausschlüsse Transportversicherung
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Ausschlüsse Transportversicherung bedeutet.
Ausschlüsse Transportversicherung - Definition
Ausschlüsse Transportversicherung
Aus der Transportversicherung sind in der Regel folgende Gefahren grundsätzlich ausgeschlossen:
Krieg, Bürgerkrieg und kriegsähnliche Ereignisse.
Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
Kernenergie
Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsverzug des Reeders, Charterers oder Betreibers des Schiffes oder sonstige finanzielle Auseinandersetzungen mit den genannten Parteien
Verzögerung der Reise
Innerer Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter
Handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen, außer hierfür wurde eine Abzugsfranchise vereinbart
Normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen
Fehlende oder nicht ausreichende Verpackung
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