Ausspannung
Darunter versteht man, wenn ein Versicherungsvermittler den Versicherungsnehmer zum Beispiel aus Provisionsinteresse dazu verleitet, eine bestehende Versicherung zu kündigen, um sie bei einem anderen Versicherungsunternehmen neu abzuschließen. Dieser Vorgang gilt nach den Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft grundsätzlich als unerwünscht, da der Kunde unter Umständen nicht erkennt, welche Nachteile damit für ihn verbunden sind.
Die Ausspannung ist in der Lebensversicherung verboten, da sie hier in jedem Fall mit Nachteilen für den Kunden verbunden ist (Rückkaufswert niedriger als eingezahlte Beiträge, gestiegenes Eintrittsalter). Der Vermittler darf keine Abschlussprovision für eine ausgespannte Lebensversicherung erhalten.
In allen anderen Versicherungssparten ist die Ausspannung dann verboten, wenn sie planmäßig oder mit unlauteren Mitteln betrieben wird, zum Beispiel unter Verwendung vorgedruckter oder nachdatierter Kündigungsschreiben. Für die ausgespannte Krankenversicherung darf der Vermittler ebenfalls keine Abschlussprovision erhalten.
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