Ausstellungsversicherung
Versicherung von Sachen während einer Ausstellung und bei entsprechender Vereinbarung auch während des Transports zum Ausstellungsort und zurück auf Basis der Allgemeinen Bedingungen für die Ausstellungsversicherung (letzte Fassung 1994). Versichert sind Verlust und Beschädigung der Ausstellungsgegenstände, Kosten der Haverei, Schadenabwendungs- und -minderungskosten und Aufräumungskosten.
Neben den üblichen Ausschlüssen sind auch Witterungseinflüsse bei Unterbringung in einem Zelt oder im Freien, Diebstahl kleinerer Kunstgegenstände – sofern nicht in Vitrinen gesichert – und die Unterschlagung durch die eigenen Angestellten ausgeschlossen, abgesehen von reinem Ausstellungspersonal, das aber dennoch sorgfältig ausgewählt worden sein muss.
Weiterhin gelten grundsätzlich auch Schäden ausgeschlossen, die durch Montage, Benutzung und Vorführung der ausgestellten Sachen entstehen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Die Ausstellungsversicherung ist eine kurzfristige Versicherung und wird nach Art der ausgestellten Güter und der Dauer der Ausstellung tarifiert. Unter Umständen können Sicherungsbestimmungen für die Ausstellungsräume vereinbart werden.
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