Bäume
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Bäume bedeutet.
Bäume - Definition
Bäume
Bäume gelten als Grundstücksbestandteile, werden aber in aller Regel auch nicht durch besondere Vereinbarung in den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen.
Durch Klausel 7363 können aber Kosten für das Entfernen, den Transport und die Entsorgung von Bäumen mitversichert werden, die auf dem Versicherungsgrundstück durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzt sind, sofern sie nicht schon abgestorben waren.
Nächstes Thema in unserem Lexikon BaFin
Hausratversicherung

Schon ab
2,49 €
monatl.
Die günstigste Hausratversicherung mit den besten Leistungen finden.
Private Haftpflichtversicherung

Schon ab
1,49 €
monatl.
Hier die Preise zur Privathaftpflicht online vergleichen und sparen.
Autoversicherung

Jetzt bis
750,- €
sparen
Finden Sie eine gute Autoversicherung zum günstigsten Preis.
