Basistarif
Ein seit dem 1. Januar 2009 durch die Private Krankenversicherung anzubietender Krankheitskostentarif mit Leistungen ähnlich der GKV, in dem der Versicherer keinen Antragsteller ablehnen oder Risikozuschläge erheben darf, zudem sind die Beiträge auf die Höchstbeiträge zur GKV begrenzt.
Der bisherige Standardtarif ist in den Basistarif zu überführen.
Allen freiwillig gesetzlich Krankenversicherten sowie allen im Normaltarif Privatversicherten ist im ersten Halbjahr 2009 einmalig ein Wechselrecht in den Basistarif unter Mitnahme teilweiser Alterungsrückstellungen zu eröffnen (§ 12 Abs. 1a VAG, § 193 Abs. 5 VVG).
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