Basistarif
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Basistarif bedeutet.
Basistarif - Definition
Basistarif
Ein seit dem 1. Januar 2009 durch die Private Krankenversicherung anzubietender Krankheitskostentarif mit Leistungen ähnlich der GKV, in dem der Versicherer keinen Antragsteller ablehnen oder Risikozuschläge erheben darf, zudem sind die Beiträge auf die Höchstbeiträge zur GKV begrenzt.
Der bisherige Standardtarif ist in den Basistarif zu überführen.
Allen freiwillig gesetzlich Krankenversicherten sowie allen im Normaltarif Privatversicherten ist im ersten Halbjahr 2009 einmalig ein Wechselrecht in den Basistarif unter Mitnahme teilweiser Alterungsrückstellungen zu eröffnen (§ 12 Abs. 1a VAG, § 193 Abs. 5 VVG).
Nächstes Thema in unserem Lexikon Basisversorgung
Hausratversicherung

Die günstigste Hausratversicherung mit den besten Leistungen finden.
Private Haftpflichtversicherung

Hier die Preise zur Privathaftpflicht online vergleichen und sparen.
Autoversicherung

Finden Sie eine gute Autoversicherung zum günstigsten Preis.
