Baugrund
Durch besondere Vereinbarung können Schäden am Baugrund in der Bauleistungsversicherung eingeschlossen werden. Damit sind Schäden am Untergrund gemeint, die durch die Bautätigkeit entstehen und beseitigt werden müssen. Die Kosten werden auf erstes Risiko versichert.
Ausgeschlossen bleiben dennoch Schäden durch Gründungsmaßnahmen oder Grundwasser oder durch Eigenschaften oder Veränderungen des Baugrundes (§ 2 Abs. 4b ABN 86/94).
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