Bauleistungsversicherung
Versicherung gegen unvorhergesehen eintretende Schäden - Beschädigungen oder Zerstörungen - an einem Neu- oder Umbau. Versichert sind alle Bauleistungen,
Baustoffe und Bauteile für den Roh- und Ausbau oder für den Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes.
Nur durch besondere Vereinbarung wird Diebstahl von fest eingebauten Bestandteilen des Gebäudes, z.B. Sanitärinstallationen, mitversichert.
Gegenstand der Versicherung
Schäden an versicherten Bauleistungen und sonstigen versicherten Sachen wie Baustoffen und Bauteilen, Hilfsbauten und Bauhilfsstoffen (für den Rohbau, Ausbau, Umbau nach den ABN), die unvorhergesehen eintreten. Es muss eine Beschädigung oder Zerstörung vorliegen. Die Sachen müssen für den vorgesehenen Zweck unbrauchbar sein, d. h. in ihrem bisherigen Zustand nachteilig verändert sein (BGH).
Auch die Bauleistungsversicherung bietet somit eine Allgefahrendeckung mit Ausnahme solcher Risiken, die ausdrücklich ausgeschlossen sind (politische Risiken und Schäden durch Kernenergie).
Die Versicherung von Brand, Blitzschlag, Explosion, Löschen und Niederreißen muss besonders vereinbart werden.
Ein Schaden ist nur dann ersatzpflichtig, wenn er am Versicherungsort eingetreten ist.
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