Bausachverständiger
Ein Bausachverständiger ermittelt die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung, wenn zum Beispiel andere Verfahren nicht möglich oder sachgerecht sind. Anerkennt der Versicherer die Schätzung des Sachverständigen, kann der Versicherungsnehmer den Unterversicherungsverzicht in Anspruch nehmen (§ 12 VGB 2000).
Nächstes Thema in unserem Lexikon Bauspardarlehen
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




