Bedienungsanpassungsklausel
Wenn die AVB eine Bedienungsanpassungsklausel enthalten, berechtigt diese den Versicherer, einzelne Bedingungen unter bestimmten Voraussetzungen mit Wirkung für bestehende Verträge zu ergänzen oder zu ersetzen. Dies ist der Fall
bei Änderung von Gesetzen, auf denen die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beruhen,
bei unmittelbar den Versicherungsvertrag betreffenden Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehörden,
bei Unwirksamkeit von Bedingungen sowie
zur Abwendung einer kartell- oder aufsichtsbehördlichen Beanstandung.
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