Behälterexplosion
Von einer Behälterexplosion spricht man, wenn eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn die Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich. Schäden durch Unterdruck sind nicht versichert (Abschnitt A § 1 Abs. 4 AFB 2008).
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