Beihilfeversicherung
In der Krankheitskostenversicherung für Beihilfeberechtigte kann vereinbart werden, dass diese bei Versetzung in den Ruhestand automatisch in dem Umfang endet, in dem die Beihilfe angehoben wird. Außerdem haben Beihilfeberechtigte jetzt innerhalb von sechs Monaten nach einer Änderung der Beihilfevorschriften das Recht, eine Anpassung durch die Private Krankenversicherung ohne Risikoprüfung und Wartezeiten eine Beihilfeversicherung zu beantragen (§ 199 VVG).
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