Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung
Einkommensgrenze, bis zu der der Beitrag zur Gesetzlichen Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erhoben wird. Bis 2002 war diese identisch mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze, jetzt ist sie nur noch mit der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze identisch. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2011 bei 62.550 Euro jährlich.
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