Beitragsfreistellung
Günstiger als die vorzeitige Vertragsauflösung unter Inkaufnahme des geringen Rückkaufswertes kann die Ruhendstellung des Vertrag zur Kapitallebensversicherung sein mit Freistellung von der Beitragszahlung. Dies ist möglich, wenn das Deckungskapital ausreicht, es in einen Einmalbeitrag für eine neue, geringere Versicherungssumme umzurechnen. Der Vertrag läuft dann mit der neuen Versicherungssumme und ohne Beitragszahlung weiter.
Ein beitragsfreier Vertrag kann innerhalb von zwei Jahren wieder in Kraft gesetzt werden, allerdings nach erneuter Gesundheitsprüfung.
Beachtet werden muss auch, dass die Beitragsfreistellung eine steuerliche Novation sein kann, die Einfluss auf die steuerliche Behandlung der Ablaufleistung hat.
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