Berufsausbildung
In der Privathaftpflichtversicherung sind nach den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Private Haftpflichtversicherung volljährige Kinder mitversichert, sofern sie unverheiratet sind bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und eine unmittelbar an die Schulausbildung anschließende Berufsausbildung absolvieren. Als Berufsausbildung gilt die berufliche Erstausbildung (Lehre) oder ein Studium.
Das Studium gilt bis zum ersten, berufsqualifzierenden Abschluss als Mitversicherungszeit. Ein weiteres Studium, eine weitere Ausbildung oder eine Berufstätigkeit, die keine Erstausbildung darstellt, beenden die Mitversicherung.
Beispiel
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