Betriebsbeauftragte
Der Gesetzgeber hat die Institution des Betriebsbeauftragten zur fachkundigen Beratung des Unternehmers geschaffen, damit dieser seiner Pflicht zum Schutz der Umwelt ausreichend nachkommen kann. In erster Linie handelt es sich um die Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz, Gewässerschutz, Abfall, Gefahrgut, Gefahrstoff und Strahlenschutz. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in den einzelnen Spezialgesetzen geregelt. Betriebsbeauftragte sind in der Betriebs- und Umwelt Haftpflichtversicherung mitversichert.
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