Betriebsveräußerung
Wird ein Betrieb verkauft (Betriebsveräußerung), für den eine Betriebhaftpflichtversicherung besteht, geht diese auf den Erwerber über (Ziffer 20 AHB 2008). Erwerber wie Versicherer können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Übergang oder Kenntnis des Übergangs bzw. des Bestehens der Haftpflichtversicherung kündigen. Der Versicherer kann mit einem Monat Kündigungsfrist kündigen, der Erwerber entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres.
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