Bewachungskosten
Kostenerstattung durch die Hausratversicherung für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Bewachungskosten werden zeitlich begrenzt und maximal bis zur Wiederherstellung der Gebrauchsfähigkeit der Schließvorrichtungen erstattet (Abschnitt A § 8 Abs. 1 f VHB 2008).
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