Bezugsgröße
Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist, das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren durch 420 teilbaren Betrag. Sie beträgt im Jahr 2009:
30.240 EUR jährlich (West) bzw. 25.620 EUR jährlich (Ost)
2.520 EUR monatlich (West) bzw. 2.135 EUR monatlich (Ost)
Nächstes Thema in unserem Lexikon Bezugsrecht
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




