Bodenmassen
Durch besondere Vereinbarung können Schäden an Bodenmassen in der Bauleistungsversicherung eingeschlossen werden. Damit sind Schäden am Untergrund gemeint, die zum Beispiel eine Auffüllung des Bodens notwendig machen, z.B. nachdem ein Hang abgerutscht ist. Die Kosten werden auf erstes Risiko versichert.
Ausgeschlossen bleiben dennoch Schäden durch Gründungsmaßnahmen oder Grundwasser oder durch Eigenschaften oder Veränderungen des Baugrundes.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Böswillige Beschädigung
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




