Bundesimmisionsschutzgesetz
Das Bundesimmisionsschutzgesetz dient zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (kurz: BImSchG) bezweckt den Schutz von Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, der Atmosphäre sowie von Kultur- und sonstigen Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Gefahren, erheblichen Nachteilen und Belästigungen. Das BImSchG stellt insbesondere auf die Errichtung und den Betrieb von Anlagen ab, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen. Insofern hat das BImSchG Bedeutung für den Bausteinkatalog der Umwelthaftpflichtversicherung.
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