Carport
Ein Carport ist ein nicht allseits ummauerter, bedachter Abstellplatz für ein Kraftfahrzeug, der damit nicht den Begriff eines Gebäudes erfüllt, aber als sonstiger Grundstücksbestandteil durch besondere Vereinbarung in der Wohngebäudeversicherung versicherbar ist (Klausel 7264).
Nächstes Thema in unserem Lexikon Causa proxima Prinzip
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




