Datenträger gewerbliche Sachversicherung
Aus dem Grundschutz der AFB 87 sind Datenträger ausgeschlossen (§ 2 Abs. 6a AFB 87).
Die Datenträger (DVD, CD-ROM, Magnetbänder etc.) haben einen geringen Materialwert, aber die Kosten für die Wiederbeschaffung der darauf enthaltenen Daten stellen das eigentliche Risiko dar. Dem trägt eine besondere Position 44 der Pauschaldeklaration Rechnung, in der diese besonders versichert werden.
Dennoch ist der Deckungsschutz lückenhaft, da nur die Grundgefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm abgesichert sind. Darüber hinaus gehenden Deckungsschutz bietet die Datenträgerversicherung.
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