Datenträgerversicherung
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Datenträgerversicherung bedeutet.
Datenträgerversicherung - Definition
Datenträgerversicherung
Die Datenträgerversicherung dient als Ergänzung zur Elektronikversicherung, durch die Daten und Datenträger versichert werden. Ersetzt werden die Kosten der Wiederbeschaffung. Die Versicherung enthält regelmäßig eine Selbstbeteiligung im Schadenfall.
Gegenstand der Versicherung
Beschädigung oder Zerstörung versicherter Datenträger einschließlich der gespeicherten Daten durch vom VN nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse. Abhandenkommen versicherter Datenträger einschließlich gespeicherter Daten durch:
Diebstahl
Einbruch-Diebstahl
Raub
Plünderung
Leistung des Versicherers
Die Leistungen des Versicherers umfassen die Entschädigung der Kosten für:
die Wiederbeschaffung neuer Datenträger
die maschinelle Wiedereingabe der Stamm- und Bewegungsdaten von Sicherungsdatenträgern (Streamer)
die Wiederbeschaffung der Daten.
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