Deckungssumme
Grenze für die Ersatzpflicht eines Haftpflichtversicherers pro Schadenereignis. In der Haftpflichtversicherung wird entweder eine pauschale oder eine separate Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie für ggf. bestehende besondere Einschlüsse definiert, die sich aus dem Versicherungsschein ergeben.
Eine unbegrenzte Deckungssumme wie beispielsweise in der Autoversicherung ist meistens auch nicht vollständig unbegrenzt. Personenschäden sind zumindest pro geschädigter Person begrenzt.
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