Dekontamination
Durch Klausel 7362 sind die Kosten zur Untersuchung des Grundstücks, Dekontamination oder Austausch, Abtransport und Entsorgung des Aushubs und Wiederherstellung des alten Grundstückszustandes mitversichert, wenn diese auf Grund behördlicher Anordnungen notwendig werden. Die Entschädigung durch die Wohngebäudeversicherung wird üblicherweise durch eine Selbstbeteiligung und eine Höchstentschädigung begrenzt.
Beispiel
Nächstes Thema in unserem Lexikon Deliktsfähigkeit
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




